Am Auto Lichttest, HU und AU durchführen und Feinstaubplakette anbringen

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Am Auto Lichttest, HU und AU durchführen und Feinstaubplakette anbringen

Mittwoch, 29. Oktober 2008

Im Oktober 2008 wurde an unserem Auto, einem Opel Meriva, eine Hauptuntersuchung (HU) nach Paragraph 29 StVZO und eine Abgasuntersuchung (AU) ausgeführt. Weiterhin wurde ein Lichttest ausgeführt und eine Feinstaubplakette am Auto angebracht. Der Lichttest wurde im Oktober kostenlos angeboten.

Die Erstzulassung von unserem Auto erfolgte im Jahr 2003. Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung, im Oktober 2008, hatte das Auto ca. 34.500 km gelaufen. Aufgrund der geringen Kilometerleistung und der Tatsache, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde, ging ich davon aus, dass es bei den Untersuchungen keine Probleme geben dürfte.

Zum Prüfzeitpunkt wurden dann auch tatsächlich keine Mängel festgestellt. Bei der Abholung von dem Auto waren diverse neue Plaketten am Auto vorhanden: Eine runde Plakette für die bestandene Hauptuntersuchung war am hinteren Kennzeichen angebracht. Eine sechseckige Plakette für die bestandene Abgasuntersuchung war am vorderen Kennzeichen angebracht. Eine Feinstaubplakette war an der Windschutzscheibe angebracht. Der erfolgreiche Lichttest war durch eine, an der Windschutzscheibe angebrachte, Lichttest 2008 Plakette bestätigt.

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Auto vor Abgabe in der Werkstatt gründlich reinigen

Bevor ich mit dem Auto in die Werkstatt gefahren bin, wurde es gründlich gereinigt. In einer Waschanlage wurde das Auto von außen gründlich gewaschen. Auch der Unterboden wurde mit einem Hochdruckreiniger gesäubert.

Auto zur Durchführung von HU, AU, Lichttest und Vergabe Feinstaubplakette in Werkstatt abgegeben

Ich habe das Auto morgens in einer Opel Werkstatt abgegeben. Ich habe einen Auftrag für die Durchführung einer Hauptuntersuchung (HU) und einer Abgasuntersuchung (AU) erteilt. Weiterhin habe ich darum gebeten einen Lichttest, der zurzeit kostenlos angeboten wurde, durchzuführen und eine Feinstaubplakette anzubringen..

Im Rahmen der Abgabe von dem Auto habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und den Fahrzeugschlüssel abgegeben. Ein Mitarbeiter der Werkstatt erstellte einen Werkstattauftrag. Dieser wurde von mir unterschrieben. Für den Fall, dass Mängel beanstandet werden und/oder zusätzliche Kosten entstehen, haben wir eine Vereinbarung getroffen. Man würde mich in einem solchen Fall telefonisch informieren und dann das weitere Vorgehen mit mir abstimmen. Wir haben weiter vereinbart, dass das Auto ab 15:00 zur Abholung bereit steht.

Das Auto von der Werkstatt abholen

Wie bei der Abgabe vom Auto vereinbart, bin ich am Nachmittag wieder zur Werkstatt gegangen, um das Auto abzuholen. Zwischenzeitlich hatte ich keine Anrufe von der Werkstatt erhalten und ging somit davon aus, dass keine zusätzlichen Arbeiten am Auto notwendig waren.

Keine Mängel am Auto festgestellt

Die Opel Werkstatt arbeitete bei der Durchführung der HU mit Experten vom TÜV zusammen. Diese haben die HU dort durchgeführt. Als Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) wurden zum Prüfzeitpunkt keine Mängel am Auto festgestellt. Das Fahrzeug wurde für vorschriftsmäßig befunden. Auch beim Lichttest wurden keine Mängel festgestellt.

Kosten von HU, AU, Feinstaubplakette und Lichttest

Der Preis für die Hauptuntersuchung (HU) inkl. der Abgasuntersuchung (AU) betrug 99,- Euro (inkl. gesetzl. MwSt.). Der Preis von 99,- Euro beinhaltet das Untersuchungsentgelt von 58,70 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) für die Hauptuntersuchung (HU) und ein Entgelt von 40,30 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) für die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU).

Für die Feinstaubplakette waren 5,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) zu zahlen. Der Lichttest war kostenlos. Insgesamt waren 104,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) zu zahlen.

Erhaltene Dokumente bei der Abholung vom Auto

Bei der Abholung von meinem Auto habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil1 und den Autoschlüssel zurückerhalten. Daneben habe ich weitere Dokumenten erhalten: Untersuchungsbericht HU Paragraph 29 StVZO m. beigesteuerter Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems, Nachweis nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII StVZO und eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und der Feinstaubplakette von insgesamt 104,00 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.). Die Rechnung habe ich sofort in bar bezahlt.

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