Nach dem Diebstahl von unserem Roller waren diverse Aktivitäten notwendig

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Dienstag, 21. Oktober 2008

Unser Roller, ein YAMAHA Neo's 50, wurde gestohlen. Der Diebstahl geschah in der Zeit von Samstag, den 13. September 2008, 18:00 bis Sonntag, den 14. September 2008, 11:00. Der Roller war, als er gestohlen wurde, auf unserem Grundstück abgestellt. Der Zündschlüssel war abgezogen und das Lenkradschloss eingerastet.

Der Diebstahl des Rollers wurde unverzüglich der Polizei und der Versicherung gemeldet. Für den Roller bestand eine Versicherung (Haftpflichtversicherung und Fahrzeugteilversicherung). Für die Fahrzeugteilversicherung war 150,- Euro Selbstbeteiligung vereinbart. Nach der vertragsgemäßen Wartefrist von 30 Tagen wurde der Schaden von der Versicherung reguliert.

Einige Daten vom gestohlenen Roller

Daten vom gestohlenen Roller

Nachfolgend sind einige Daten vom Roller aufgeführt.

Der Diebstahl vom Roller wurde der Polizei angezeigt

Am Sonntag, den 14. September 2008, kurz nachdem der Diebstahl des Rollers bemerkt wurde, wurde der Diebstahl bei der Polizei angezeigt. Die Diebstahlmeldung erfolgte zunächst telefonisch. Am Telefon hat der Polizeibeamte diverse Fragen gestellt: Die persönlichen Daten vom Roller Besitzer, wo der Roller gestanden hat, als er gestohlen wurde, ob der Roller abgeschlossen war und wer der Eigentümer vom Roller ist, und was im Helmfach des Rollers alles drinnen war. Weiterhin fragte der Polizeibeamte nach besonderen Merkmalen von dem Roller. Besondere Merkmale waren: Die Handschuhe, die im Roller lagen, waren Handschuhe mit drei Fingern. Der Regenanzug, der im Roller lag, war blau schwarz und hatte am rechten Bein einen Riss. Der linke Spiegel war außen angerostet, der rechte Spiegel dagegen nicht. Der Auspuff hatte auch Rostspuren. Aufkleber waren, außer den Original Aufklebern, keine am Roller angebracht.

Noch am gleichen Tag kam ein Polizeibeamter bei uns vorbei und hat die Anzeige vor Ort aufgenommen. Er schaute sich den Tatort an und stellte diverse Fragen zu dem Roller: Wie viele Schlüssel vorhanden sind, wie der aktuelle Kilometerstand war, was der Roller gekostet hat, usw. Der Polizeibeamte informierte, dass uns eine Bescheinigung über die Erstattung der Anzeige zugesandt wird.

Der Diebstahl vom Roller wurde der Versicherung gemeldet

Am Montag, den 15. September 2008, wurde der Diebstahl vom Roller bei der Versicherung, mit der ein Versicherungsvertrag bestand, telefonisch gemeldet. Es wurden einige Informationen zum Diebstahl mitgeteilt. Ein Mitarbeiter der Versicherung teilte eine Schadennummer mit und informierte über den zuständigen Ansprechpartner. Dann erfolgte die Durchstellung zum Ansprechpartner. Der Ansprechpartner bat darum, folgende Sachen zukommen zu lassen: Bescheinigung über die Anzeige bei der Polizei, Fotos vom Roller, Kaufbeleg des Rollers und Belege zu den Sachen, die im Roller waren.

Versicherung bat darum eine Schadenanzeige auszufüllen und zurückzusenden

Am Dienstag, den 16. September 2008, haben wir ein Schreiben von der Versicherung zugesandt bekommen. Die Versicherung wollte, dass der beigefügte Vordruck, eine Schadenanzeige, vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Versicherung zurückgereicht wird.

Wir haben die Schadenanzeige ausgefüllt. In der Schadenanzeige haben wir Angaben zum Kennzeichen, zur Laufleistung des Rollers und zum Schadentag gemacht. Weiterhin wurden Angaben zum Versicherungsnehmer, zum Fahrer und zum versicherten Fahrzeug gemacht. Angaben zum Schaden und zum Schadenhergang wurde ebenfalls dort aufgeschrieben.

Versicherung bestätigte die Diebstahlmeldung und informierte über einzureichende Unterlagen

Am Donnerstag, den 18. September 2008, haben wir ein weiteres Schreiben von der Versicherung zugesandt bekommen. Die Versicherung bestätigte in diesem Schreiben, dass die Diebstahlmeldung für das Fahrzeug vorlag. Sie informierte, dass die bedingungsgemäße Wartefrist für die Schadenabwicklung am 15.10.2008 ablaufen werden wird.

Wir sollten folgende Unterlagen einreichen:

  • Original Betriebserlaubnis
  • Original Versicherungsschein
  • alle zum Roller gehörenden Schlüssel
  • den Kaufvertrag für den Roller
  • Reparaturrechnungen für den Roller
  • Diebstahlsmeldung bzw. Aktenzeichen bei der Polizei
  • Informationen über die Gesamtlaufleistung vom Roller

Die von der Versicherung angeforderten Unterlagen wurden eingereicht

Am Mittwoch, den 24. September 2008, habe ich die Schadenanzeige und die weiteren angeforderten Unterlagen persönlich bei der Versicherung eingereicht.

Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige von der Polizei erhalten

Eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige bezüglich eines abhanden gekommenen Kraftfahrzeugs haben wir von der Polizei zugeschickt bekommen. Diese Bescheinigung wurde von mir an die Versicherung weitergeleitet.

Fahrzeugbewertung und Scheck von der Versicherung erhalten

Am 18. Oktober 2008 habe ich ein Schreiben der Versicherung erhalten. Dieses Schreiben beinhaltete auch einen Scheck. Die Versicherung hatte den Scheck über den Wiederbeschaffungswert vom Roller abzgl. Selbstbeteiligung von 150,- Euro ausgestellt. Der Scheck war auf den 15.10.2008 datiert.

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Bild vom gestohlenen Roller

Gestohlener Roller