Mit dem Auto zur Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und Gasanlagenprüfung

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Freitag, 08. August 2008

Im August 2008 waren für mein Auto TÜV und ASU fällig. Das Datum der fälligen Hauptuntersuchung war abzulesen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), dem letzten Untersuchungsbericht und der am hinteren Kennzeichen vom Auto angebrachten TÜV-Plakette. Das Datum der fälligen Abgasuntersuchung (AU) war aus der letzten AU-Prüfbescheinigung und an der, am vorderen Kennzeichen vom Auto angebrachte ASU-Plakette, ersichtlich.

Im August 2008, also im Monat der Fälligkeiten, wurden an meinem Auto eine Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 StVZO, eine Abgasuntersuchung nach Paragraph 47a StVZO und auch noch eine KFZ-Gasanlagenprüfung durchgeführt. Die KFZ-Gasanlagenprüfung wurde in Verbindung mit der Hauptuntersuchung durchgeführt.

Mein Auto ist vom Baujahr 1999 und hat eine Autogasanlage eingebaut. Zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung hatte das Auto ca. 19.000 km gelaufen. Aufgrund der geringen Kilometerleistung und der Tatsache, dass das Auto regelmäßig gewartet wurde, ging ich davon aus, dass es bei den Untersuchungen keine Probleme geben dürfte.

Zum Prüfzeitpunkt wurden bei allen drei Untersuchungen keine Mängel festgestellt. Die TÜV-Plakette für die bestandene Hauptuntersuchung (runde Plakette), wurde am hinteren Kennzeichen, und die ASU-Plakette für die bestandene Abgasuntersuchung (sechseckige Plakette), am vorderen Kennzeichen von dem Auto angebracht.

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Auto zur Durchführung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) in Werkstatt abgegeben

Die Hauptuntersuchung, die KFZ-Gasanlagenprüfung und die Abgasuntersuchung wurden in einer Opel Werkstatt durchgeführt. Die Opel Werkstatt arbeitete dabei mit Experten vom TÜV Zusammen, die dazu zur Opel Werkstatt kommen und die Prüfungen dort durchführen. Der Vorteil der Durchführung in der Werkstatt liegt darin, dass eventuell beanstandete Mängel dort sofort beseitigt werden können.

Ich habe das Auto morgens bei der Opel Werkstatt abgegeben. Bei der Abgabe vom Auto habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und entsprechende Dokumente, zu der nachträglich in mein Auto montierten Anhängerkupplung, abgegeben. Ein Werkstattauftrag wurde erstellt und von mir unterschrieben. Ich habe mit der Person, die den Auftrag entgegen genommen hat vereinbart, dass für den Fall, dass Mängel beanstandet werden, diese erst nach Rücksprache mit mir beseitigt werden dürfen. Denn ich wollte über zusätzliche Kosten vorab informiert werden. Dazu habe ich die Telefonnummer meines Handys mitgeteilt.

Keine Mängel festgestellt

Als Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) und der Abgasuntersuchung (AU) wurden keine Mängel festgestellt. Da in mein Auto eine Autogas Anlage eingebaut ist, wurde neben der Hauptuntersuchung auch eine KFZ-Gasanlagenprüfung durchgeführt. Auch bei dieser Prüfung wurden keine Mängel festgestellt.

Kosten von Hauptuntersuchung, AU und KFZ-Gasanlagenprüfung

Der Preis für die Hauptuntersuchung (HU) inkl. der Abgasuntersuchung (AU) betrug 99,- Euro (inkl. gesetzl. MwSt.). Der Preis von 99,- Euro beinhaltet das Untersuchungsentgelt von 58,70 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) für die Hauptuntersuchung (HU) und einen Preis von 40,30 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) für die Durchführung der Abgasuntersuchung (AU).

Für die KFZ-Gasanlagenprüfung wurde ein zusätzliches Untersuchungsentgelt in Höhe von 23,80 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) erhoben.

Insgesamt habe ich 122,80 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) gezahlt.

Erhaltene Dokumente bei der Abholung vom Auto

Bei der Abholung von meinem Auto habe ich die von mir abgegebenen Dokumenten, die Zulassungsbescheinigung Teil1 und die Dokumente für die nachträglich eingebaute Anhängerkupplung zurückerhalten.

Daneben habe ich weitere Dokumenten erhalten: Untersuchungsbericht Hauptuntersuchung Paragraph 29 StVZO, Untersuchungsbericht KFZ-Gasanalgenpr.i.Verb.mit HU, Prüfbescheinigung über die Durchführung der Untersuchung der Abgase nach Paragraph 47a StVZO und eine Rechnung über den Gesamtbetrag der Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und der Gasanlagenprüfung von insgesamt 122,80 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.).

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