Nebenkosten Wasser (Wasserkosten) fürs Haus sparen
Nebenkosten Wasser (Wasserkosten) fürs Haus sparen
Mittwoch, 28. Januar 2009
Sonntag, 31. März 2016
Zu den Nebenkosten, die für unser Haus anfallen, zählen wir die Kosten für Wasser, die Wasserkosten. Die von uns zu zahlenden Wasserkosten setzen sich aus einem Grundbeitrag und einem Preis für jeden verbrauchten Kubikmeter Wasser zusammen. Unser Vertragspartner für die Versorgung mit Wasser ist der Wasserverband Unteres Störgebiet.
Der Grundbeitrag für die Versorgung mit Wasser beträgt, mit Preisstand vom Januar 2016, 77,04 EUR pro Jahr. Im Grundbeitrag sind 7,00% MwSt. enthalten. Der Preis für einen Kubikmeter Wasser beträgt, mit Preisstand vom Januar 2016, 0,9951 EUR. In diesem Preis sind 7,00 % MwSt. enthalten.
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Sparen an den Nebenkosten Wasser, den Wasserkosten
An den Nebenkosten für Wasser können wir sparen, indem wir unseren Wasserverbrauch gering halten. Das Sparpotenzial ist hier allerdings nicht besonders groß, da der Preis für einen Kubikmeter Wasser relativ günstig ist. Am Grundbeitrag können wir nicht sparen, denn der Grundbeitrag wird unabhängig vom Wasserverbrauch erhoben.
Anschluss von unserem Haus an die zentrale Versorgung mit Wasser erfolgte im zweiten Quartal 2005
Der Anschluss von unserem Haus an die zentrale Versorgung mit Wasser (Hausanschluss) erfolgte im zweiten Quartal 2005. Für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage haben wir eine Anschlusskostenpauschale in Höhe von 2.212,26 EUR gezahlt. Die Anschlusskostenpauschale beinhaltet die MwSt. von damals 16%.
Wasserzähler zur Ermittlung der Nebenkosten Wasser
Im Rahmen des Anschluss an die zentrale Versorgung mit Wasser wurde in unserem Haus ein Wasserzähler installiert. Der Wasserzähler wird jährlich vom Wasserverband abgelesen.
Am 2. August 2011 wurde der Wasserzähler in unserem Haushalt ausgetauscht. Der Austausch des Wasserzählers erfolgte aufgrund des Ablaufs der Eichfrist.
Vorauszahlungen und Endabrechnung für Nebenkosten Wasser
Im Rahmen des Bezugs von Wasser sind von uns vierteljährliche Vorauszahlungen zu leisten. Die Vorauszahlungen sind am 15. Februar, 15. Mai und 15. August eines Jahres fällig. Das vierte Quartal wird mit der Endabrechnung erhoben. Nach einer Ablesung des Wasserzählers erfolgt eine Endabrechnung. Mit der Endabrechnung erhalten wir die Vorauszahlungsbeiträge für das nächste Jahr mitgeteilt.
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