Startseite > Kategorien > Haus > Nebenkosten > Nebenkosten für unser Haus: Abwassergebühr  Nebenkosten für unser Haus: Abwassergebühr | Donnerstag, 29. Januar 2009
Zu den Nebenkosten, die für unser Haus anfallen, zählen wir die Abwassergebühr. Die von zu zahlende Abwassergebühr wird uns, von der für uns zuständigen Amtsverwaltung, in Rechnung gestellt. Einmal pro Jahr erhalten wir einen Abgabenbescheid. In diesem Abgabenbescheid ist, neben anderen Steuern und Abgaben, die Abwassergebühr aufgeführt. In diesem Abgabenbescheid wird die Abwassergebühr als Kanalgebühr bezeichnet. […] |
|  Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) wird pauschal pro Person erhoben | Die Kanalgebühr wird pro Person erhoben. Für jede in unserem Haushalt gemeldete Person wird eine Kanalgebühr von 74,00 EUR pro Jahr erhoben. Die von uns zu zahlende Kanalgebühr beträgt somit 148,00 EUR pro Jahr.
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|  Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) ist unabhängig vom Verbrauch | Die uns in Rechnung gestellte Abwassergebühr (Kanalgebühr) ist unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch. Unabhängig davon, ob wir wenig oder viel Wasser verbrauchen, fällt die Kanalgebühr immer in der gleichen Höhe an.
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|  Die Abwassergebühr (Kanalgebühr) ist in vier Teilbeträgen zu zahlen | Die Kanalgebühr ist in vier Teilbeträgen zu zahlen. Die Teilbeträge sind fällig am 15.02, 15.05, 15.08 und 15.11. eines Jahres.
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