Nebenkosten für unser Haus. Grundsteuer berechnen

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Nebenkosten für unser Haus. Grundsteuer berechnen

Sonntag, 01. Februar 2009

Im Rahmen der Analyse der Nebenkosten für unser Haus, habe ich mich mit dem Berechnen der Grundsteuer auseinandergesetzt. Die Grundsteuer für unser Haus wird von unserer Gemeinde erhoben und uns, von der zuständigen Amtsverwaltung, in Rechnung gestellt.

Die Amtsverwaltung erhebt die Grundsteuer nach dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuer-Messbetrag. Für die Berechnung der Grundsteuer wird der Grundsteuer-Messbetrag mit einem Hebesatz multipliziert.

Achtung: Dieser Artikel stellt keine Beratung und auch keine Rechtsberatung zur Berechnung der Grundsteuer da! Ich gebe lediglich Informationen über die von mir, für unser Haus, zu zahlende Grundsteuer. Weiterhin gebe ich Informationen, wie die Grundsteuer für unser Haus, aus meiner Sicht, grundsätzlich berechnet und festgelegt wird.

Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid

Anfang 1996 habe ich vom Finanzamt einen Einheitswertbescheid und einen Grundsteuermessbescheid erhalten. Der Grundsteuer-Messbetrag wurde in diesem Bescheid auf 225,45 DM festgelegt. Die 225,45 DM entsprechen 225,45 DM /1,95583 = 115,27 EUR.

Finanzamt forderte Unterlagen für die Berechnung vom Einheitswert an

Für die Durchführung der Berechnung vom Einheitswert hat das Finanzamt im Jahr 1995 entsprechende Unterlagen (Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Bauzeichnung, Wohn- und Nutzflächenberechnung) von mir angefordert. Ein entsprechendes Formular mit dem Titel "Grundstücksbeschreibung" wurde mir vom Finanzamt zugesendet.

Ich habe damals das Formular "Grundstücksbeschreibung" ausgefüllt. Das ausgefüllte Formular habe ich, zusammen mit den Bauzeichnungen, der Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und einem Lageplan, an das Finanzamt geschickt.

Finanzamt führte Berechnung von Einheitswert durch und sendete einen Einheitswertbescheid

Die Berechnung vom Einheitswert wurde für unser Haus vom zuständigen Finanzamt durchgeführt. Die Berechnung vom Einheitswert, und der sich aus dieser Berechnung ergebene Einheitswert, wurde uns vom Finanzamt mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgte im Jahr 1996 in einem Einheitswertbescheid.

Grundsteuer Messbetrag

Die Berechnung vom Grundsteuer Messbetrag wurde für unser Haus vom zuständigen Finanzamt durchgeführt. Die Berechnung vom Grundsteuer Messbetrag, und der sich daraus ergebene Grundsteuer Messbetrag, wurde uns ebenfalls vom Finanzamt mitgeteilt. Die Mittelung erfolgte im Jahr 1996 in einem Grundsteuermessbescheid.

Den Grundsteuermessbescheid haben wir zeitgleich mit dem Einheitswertbescheid erhalten.

Grundsteuer aus dem Grundsteuer-Messbetrag berechnen

Die Grundsteuer für unser Haus wird von der Gemeinde durch die für uns zuständige Amtsverwaltung erhoben. Die Grundsteuer wird von der Amtsverwaltung berechnet, indem der, vom Finanzamt festgelegter, Grundsteuer-Messbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.

Der von der Amtsverwaltung zugrunde gelegte Hebesatz liegt Anfang 2009 bei 260 v.H.
Daraus ergibt sich eine von uns zu zahlende Grundsteuer von 299,70 EUR (Messbetrag 115,27 EUR x 2,6).

Grundsteuer für unser Haus berechnen: Übersicht

Nachfolgend habe ich in einer Tabelle eine Übersicht der Berechnung der Grundsteuer zusammengestellt. Diese Tabelle gibt meine persönliche Sicht auf die Berechnung der Grundsteuer für unser Haus wieder. Die Tabelle hat keine Allgemeingültigkeit!

Grundsteuer berechnen

Grundsteuer Hebesatz Erhöhung

Seit 2001 wird uns von der zuständigen Amtsverwaltung eine höhere Grundsteuer in Rechnung gestellt. Der Grund für die höhere Grundsteuer liegt in einer Erhöhung vom Hebesatz. In 2001 wurde der Hebesatz von 240 % auf 260 % erhöht. Diese Erhöhung entspricht einer Erhöhung um 8,33 %. Bis heute, im Februar 2009, liegt der Hebesatz bei 260%.

Durch die Erhöhung des Hebesatzes erhöhte sich die von uns zu zahlende Grundsteuer von 541,08 DM, im Jahr 2000, auf 586,17 DM (299,70 EUR) im Jahr 2001.

Erhebung der Grundsteuer

Die Grundsteuer ist von uns in vier Einzelbeträgen zu zahlen. Sie ist fällig am 15.2, 15.5, 15.8 und 15.11 eines Jahres.

Kommentare

Ein Besucher schrieb am 19.03.2011:
Guten Tag, wenn man ein Eigenheim erwirbt, bezahlt man ja Grundsteuer. Dann zahlt man jährlich Grundsteuer je nach Bemessung des Einheitswertes. Falls das Finanzamt Steuer nicht erhoben hat, verjähren dann die Ansprüche des Finanzamtes?
Bemessungsunterlagen mit Bauzeichnungen wurden dem Finanzamt mitgeteilt.
Oder kann es sein das das Finanzamt die Steuer mit "Eigenheimzulage" verrechnet? Danke

Ein Besucher schrieb am 06.12.2010:
Würde gerne wissen, ob das gesamte Grundstück - oder nur die Wohnfläche (Eigentumswohnung)- bei der Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird.

Ein Besucher schrieb am 05.12.2010:
Meine Frage ist folgende, wie kann ich die Höhe der vom Vermieter weiterberechneten Grundsteuer bei der Nebenkostenabrechnung überprüfen? Ich habe von einem anderen Mitbewohner erfahren, er würde jetzt plötzlich nur noch weniger als 100 € bezahlen, da es sich um eine Eigentumswohnung handele, die er gemietet hat, genau wie ich, ich habe dieselbe Wohnung darüber, aber ich zahle 230 €. Das Ganze ist ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und 3 Einzimmerappartements in Bad Pyrmont in Niedersachsen..

Ein Besucher schrieb am 25.02.2010:
Ich bin Mieter. Wer bezahlt für das Haus die Grundsteuer - wir oder der Vermieter?

Ein Besucher schrieb am 05.02.2010:
Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten erhoben. Welche Leistungen kann ich dafür erwarten?
Vielen Dank im voraus.

Ein Besucher schrieb am 25.01.2010:
Hallo, hätte mal gerne gewußt wonach die Grundsteuer überhaupt berechnet werden?
Nach Kaufpreis, nach Wohnfläche, nach Wohn-Nutzfläche, nach Nutzfläche unbebaut oder nach komplettem Grundstück?

Ein Besucher schrieb am 18.06.2009:
Hallo, Herr Brandt,
war sehr interessant zu lesen (bin Angestellter einer Steuerberatungskanzlei)leider ein winziger Fehler: in der Tabelle muss es heißen:
225,45 DM : 1,95583

Es ist toll, dass sich jemand die Mühe macht, anderen mit einem so ausführlichen Beitrag zu helfen.

Antwort von mir: Vielen Dank für den Hinweis. Habe ich sofort in der Tabelle korrigiert.

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