Schornsteinfegergebühren 2010

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Schornsteinfegergebühren 2010

Ende August 2010 habe ich vom Bez.-Schornsteinfegermeister die Jahresrechnung für 2010 erhalten. Die Schornsteinfegergebühren haben sich deutlich erhöht.

Montag, 06. September 2010

Am Dienstag, den 31. August 2010, habe ich die Schornsteinfegerrechnung für 2010 von dem Bez.-Schornsteinfegermeister erhalten. Es handelt sich um die Jahresrechnung für 2010. Auf der Rechnung steht, dass sie entsprechend der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung erstellt ist.

Bei der Durchsicht der Schornsteinfegerrechnung habe ich festgestellt, dass sich die von mir zu zahlenden Schornsteinfegergebühren für 2010, gegenüber den Vorjahren, deutlich erhöht haben.

Für das Jahr 2009 wurden mir Schornsteinfegergebühren in Höhe von 60,79 Euro (inkl. gesetzliche MwSt.) in Rechnung gestellt. Für das Jahr 2010 wurden mir 92,28 Euro (inkl. gesetzliche MwSt.) in Rechnung gestellt.

Das ist eine Steigerung um 51,8 %!

Bemerkenswert ist, dass in beiden Jahren (2009 und 2010) prinzipiell die gleichen Tätigkeiten vom Schornsteinfeger ausgeführt worden sind. Der Schornstein wurde 2mal gekehrt und am Gas-Brennwertgerät wurden Überprüfungen durchgeführt.

Achtung: In diesem Artikel gebe ich im Wesentlichen Informationen zu der Jahresrechnung für 2010, die ich vom Bez.-Schornsteinfegermeister erhalten habe. Meine Beschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Allgemeingültigkeit. Meine Beschreibung stellt keine Beratung, Empfehlung oder Rechtsberatung dar.
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Informationen zu unserer Heizungsanlage

In unserem Haushalt gibt es eine zentrale Heizungsanlage, die mit einem, mit Erdgas betriebenem, Brennwertgerät ausgestattet ist.

Weiterhin gibt es in unserem Haushalt zwei Kaminöfen. Ein Kaminofen steht im Wohnzimmer, der andere Kaminofen im Badezimmer. Beide Kaminöfen sind an demselben Schornstein angeschlossen.

Die Schornstein-Reinigung (Kehrung des Schornsteins) erfolgt in unserem Haushalt zweimal im Jahr durch den Schornsteinfeger.

Die Überprüfung der Abgasanlage des Brennwertgerätes und die Abgaswegeüberprüfung mit CO-Messung erfolgen normalerweise einmal alle zwei Jahre, ebenfalls durch den Schornsteinfeger.

Wegen Austausch vom Gas-Brennwertgerät erfolgten die entsprechenden Überprüfungen in 2 aufeinanderfolgenden Jahren

Normalerweise werden von dem Schornsteinfeger die Überprüfungen an unserem Gas-Brennwertgerät alle 2 Jahre durchgeführt. In 2009 wurden die Überprüfungen am Gas-Brennwertgerät durchgeführt. Die nächste Überprüfung wäre dann in 2011 fällig gewesen. Da wir aber Ende 2009 ein neues Gas-Brennwertgerät erhalten haben, wurden diese Überprüfungen auch in 2010 durchgeführt.

Die mir in Rechnung gestellten Schornsteinfegergebühren für 2010

Die mir in Rechnung gestellten Schornsteinfegergebühren für 2010

Die mir in Rechnung gestellten Schornsteinfegergebühren für 2010 habe ich in der Tabelle detailliert angegeben. Die in der Tabelle aufgeführten Daten, habe ich der "Jahresrechnung für 2010" entnommen.

Bei dem, für die einzelnen Schornsteinfegergebühren, angegebenen "Betrag EUR" handelt es sich um jeweils um einen Nettopreis. Der Gesamtbetrag beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Der Inhalt der Spalte "Betrag EUR" ergibt sich aus dem Inhalt der Spalte "Arbeitswert" multipliziert mit einem Faktor von 1,01. In der Rechnung steht dazu ein Hinweis: Ein Arbeitswert entspricht: 1,01".

Überprüfung der Schornsteinfegergebühren

Ich habe eine Überprüfung der, in der "Jahresrechnung für 2010" aufgeführten, Schornsteinfegergebühren durchgeführt.

Mir ist aufgefallen, dass sich die einzelnen Positionen der Rechnung für 2010 gegenüber den Positionen der Rechnungen aus den Vorjahren verändert haben. Z.B. gab es in den Rechnungen, die ich in den Jahren vor 2010 erhalten habe, keine Fahrtpauschalen.

Also habe ich im Internet nach "Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung 2010" gesucht. Nach kurzer Suche habe ich Informationen zur "Kehr- und Überprüfungsordnung" gefunden. Es gab auch Informationen zu einer "Anlage 3 Gebührenverzeichnis". Ich nehme an, dass die Begriffe "Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung" und "Kehr- und Überprüfungsordnung" dasselbe meinen, bin mir aber nicht sicher.

Nach Anlage 3 habe ich gesucht, weil ein entsprechender Hinweis darauf in der Jahresrechnung gegeben wurde.

Die in der "Jahresrechnung für 2010" aufgeführten Schornsteinfegergebühren habe ich grundsätzlich, in den von mir im Internet gefundenen Informationen zur Kehr- und Überprüfungsordnung für 2010, wiedergefunden.

Entsprechend den Informationen, die ich gefunden habe, scheint mir die vom Bez.-Schornsteinfegermeister erhaltene Rechnung plausibel.

Schornsteinfegergebühren steuerlich absetzbar

Auf der Rechnung für die Schornsteinfegergebühren für das Jahr 2010 ist ein Hinweis aufgedruckt:

"In der Rechnung sind keine Materialkosten enthalten. Diese Rechnung ist nach Paragraph 35a, Abs. 3 EStG steuerlich absetzbar."

Kommentare zu Schornsteinfegergebühren

Ein Besucher schrieb am 12.11.2011:
Die unterschiedlichen Summen der Rechnungen ergeben sich aus der Erhöhung der Kosten für einen Arbeitswert.2009 ein Arbeitswert = 0,708 EUR und 2010 = 1,01 EUR. Die Rechnungen sind nur schwer vergleichbar, weil jedes Jahr was anderes an erbrachten Leistungen, Abkürzungen und Rechtsgrundlagen von den Schornsteinfegern in die Rechnungen eingetragen wird. Herzliche Grüße

Ein Besucher schrieb am 05.10.2011:
Ich heize mit Ölöfen über Zentralversorgung. In der Stube habe ich einen Kaminofen in Betrieb. Wievielmal muß der Schornsteinfeger kehren. Er war im Februar / März da, jetzt hat er sich wieder angemeldet, obwohl gar nicht geheizt wurde. Muß ich die Leistung die nicht erbracht wird weil unsinnig bezahlen?

Ein Besucher schrieb am 22.06.2011:
Zitat: \"Ich nehme an, dass die Begriffe \"Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung\" und \"Kehr- und Überprüfungsordnung\" dasselbe meinen, bin mir aber nicht sicher.\" Zitat Ende

Die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung regelt die anfallenden Gebühren, wobei die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) regelt, welche Feuerstätten in welcher Häufigkeit überprüft / gekehrt werden müssen.

Ebenso bitte ich zu beachten, dass der Schornsteinfeger ein Beauftragter ist, der einen Teil der Schornsteinfegergebühren an das jeweilige Bundesland abführen muss.

Ein Besucher schrieb am 20.06.2011:
Wir besitzen unser Haus seit 26 Jahren und haben jedes Jahr die Schornsteinfegergebühren erhöht bekommen. Es ist derselbe Schornstein geblieben nur der Schornsteinfeger hat gewechselt. Seit 2010 haben wir wieder einen anderen, der sogar die Grundgebühr von 2010 zu 2011 um 6,00 Euro erhöht hat.

Ein Besucher schrieb am 11.01.2011:
Ich habe eine Pelletheizung und einen Thermokaminofen im Wohnzimmer. Meine Schornsteinfegergebühren von 2010 sind um 41,3 % gestiegen, von 67,39 (2009) auf 95,20 Euro (2010). Ist das OK !? In beiden Jahren (2009 und 2010) sind prinzipiell die gleichen Tätigkeiten vom Schornsteinfeger ausgeführt worden. Beide Schornsteine wurden 3mal gekehrt zuzügl. einem Rauchrohr mit 3m/Stkw. Ist das OK !? Ich suche ebenfalls nach einer Möglichkeit des Widerspruches und habe deshalb diesen Kommentar geschrieben.

Ein Besucher schrieb am 11.11.2010:
Ich habe eine Pelletheizung und meine Rechnung der Schornsteinfegergebühren von 2010 ist 1.75-mal so hoch, wie die von 2009. 2009 ca. 25,- Euro --- 2010 ca 44,- Euro. Mein Schornsteinfeger sagte mir, es gäbe Haushalte, die weniger bezahlen. Vielleicht weil eine Überprüfung nur alle 2 Jahre noch nötig ist. Ich suche nach einer Möglichkeit des Widerspruches im Internet und habe deshalb diesen Kommentar geschrieben.

Ein Besucher schrieb am 05.11.2010:
In meinem Haus befindet sich eine Öl-Zentralheizung mit einem Pufferspeicher und Solaranlage zur Heizung - und Warmwasserunterstützung. Die Anlage besteht seit 1999. In den vergangenen Jahren brauchte ich keine Abgaswegeüberprüfung und Emissionsmessung durchführen lassen. Das war die Aussage vom Schornsteinfeger: Sie haben eine Solaranlage mit Heizung- und Warmwasserunterstützung! Die Anlage muss nur gefegt werden. Die Schornsteinfegergebühren für die Jahre 2008 und 2009 betrugen nur: 30,59 Euro u. 31,98 Euro.
In diesem Jahr 2010 soll laut Verordnung das Messen der Anlage wieder Pflicht sein. Die Schornsteinfegergebühren betragen nun: für 2010 = 57,93 Euro für das Messen der Ölanlage und Reinigen des Kamins. Weiter ist in der Rechnung erstmalig eine Schornsteinfegergebühr von: 8,28 Euro für Fahrkostenpauschale aufgeführt.

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