TÜV Gebühren (Kosten für Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Gasprüfung)

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TÜV Gebühren (Kosten für Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Gasprüfung)

Freitag, 20. August 2010

Am 16. August 2010 wurde an meinem Auto (Baujahr 1999, km Stand 100.632, Autogasanlage) die fällige TÜV Prüfung mit Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU) und Gasanlagenprüfung durchgeführt. Die TÜV-Gebühren wurden mir anschließend in Rechnung gestellt.

Einige Tage vor der TÜV Prüfung habe ich eine TÜV Vorbereitung für mein Auto durchgeführt.

Zum Prüfzeitpunkt wurde bei der Hauptuntersuchung ein kleiner Mangel festgestellt und sofort behoben. Die TÜV Plakette für die bestandene Hauptuntersuchung (runde Plakette) wurde am hinteren Kennzeichen angebracht. Am vorderen Kennzeichen wurde die alte ASU-Plakette entfernt und keine neue Plakette angebracht. Meines Wissens gibt es seit dem Jahr 2010 keine extra Plakette mehr für die ASU.
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TÜV Gebühren: Kosten für Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung und Gasanlagenprüfung

Folgende TÜV-Gebühren wurden mir im August 2010 in Rechnung gestellt:

Die TÜV-Gebühren für die Hauptuntersuchung betrugen 63,78 Euro (inkl. 19% MwSt.).
Die TÜV-Gebühren für die Abgasuntersuchung betrugen 35,00 Euro (inkl. 19% MwSt.).
Die TÜV-Gebühren für die Gasanlagenprüfung betrugen 25,00 Euro (inkl. 19% MwSt.).

Insgesamt habe ich 123,78 Euro (inkl. 19% MwSt.) an TÜV-Gebühren gezahlt.

Nachfolgend noch einige Informationen zum Ablauf der TÜV-Prüfung.

Mit dem Auto zur TÜV-Prüfung in die Werkstatt fahren

Die Hauptuntersuchung, die Abgasuntersuchung und die Gasanlagenprüfung wurden in einer Opel Werkstatt durchgeführt. Die von mir besuchte Opel Werkstatt arbeitete dabei mit Experten vom TÜV NORD zusammen, die dazu zur Opel Werkstatt kommen und die Hauptuntersuchung dort durchführen.

Ich bin mit meinem Auto am Montag, den 16. August 2010, gegen 11:30 zur Opel Werkstatt in einen Nachbarort gefahren. Bei der Abgabe vom Auto habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und den Autoschlüssel abgegeben. Während der Untersuchungen konnte ich dabei sein.

Ergebnis der TÜV Prüfung

Als Ergebnis der Hauptuntersuchung (HU) wurde als einziger Mangel festgestellt, dass die Scheinwerfer für Abblendlicht zu hoch eingestellt waren. Dieser Mangel wurde aber freundlicherweise vom TÜV-Prüfer direkt im Rahmen der Prüfung beseitigt. Dazu hat er in dem Moment, wo er die Scheinwerfereinstellung kontrolliert hat, die Scheinwerfer etwas tiefer eingestellt.

In Bezug auf die Reifen wurde der Hinweis in den Prüfbericht eingetragen, dass die Reifen leicht porös sind. Immerhin sind die Reifen ja auch bereits ca. 11 Jahre alt.

Bei der Abgasuntersuchung (AU) wurde kein Mangel festgestellt.

Da in mein Auto eine Autogas Anlage eingebaut ist, wurde neben der Hauptuntersuchung auch eine KFZ-Gasanlagenprüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung wurden keine Mängel festgestellt.

Erhaltene Dokumente

Ich habe die Zulassungsbescheinigung Teil 1 zurückerhalten. Auf dieser war ein neuer Stempelaufdruck mit dem Hinweis auf die nächste HU im AUG. 2012 aufgebracht.

Daneben habe ich weitere Dokumente erhalten: Untersuchungsbericht HU Paragraf 29 StVZO m. beigesteuerter Untersuchung des Motormanagement- und Abgassystems, Prüfnachweis über die Durchführung der Abgasuntersuchung nach Nummer 3.1.1.1 Anlage VIII StVZO und Nachweis nach Anlage XVII Nr. 2.4 StVZO Gasanlagenprüfung (GAP):

TÜV-Gebühren im Jahr 2008

Im Jahr 2008 war ich mit meinem Auto ebenfalls zur TÜV-Prüfung bei einem Opel Händler. Im August 2008 habe ich folgende TÜV-Gebühren bezahlt.

Die TÜV-Gebühren für die Hauptuntersuchung betrugen 58,70 Euro (inkl. 19% MwSt.).
Die TÜV-Gebühren für die Abgasuntersuchung betrugen 40,30 Euro (inkl. 19% MwSt.).
Die TÜV-Gebühren für die Gasanlagenprüfung betrugen 23,80 Euro (inkl. 19% MwSt.).

Insgesamt habe ich 122, 80 Euro (inkl. 19% MwSt.) an TÜV-Gebühren gezahlt.

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