Nebenkosten Haus: Grundsteuerberechnung

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Nebenkosten für unser Haus. Grundsteuerberechnung

Samstag, 03. Juli 2010

Im Rahmen der Analyse der Nebenkosten für unser Haus, habe ich mich mit der Grundsteuerberechnung beschäftigt. Die Grundsteuer für unser Haus wird von unserer Gemeinde erhoben und uns, von der zuständigen Amtsverwaltung, in Rechnung gestellt.

Die Amtsverwaltung erhebt die Grundsteuer nach dem von dem Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag. Für die Grundsteuerberechnung wird der Grundsteuermessbetrag mit einem Hebesatz multipliziert.

Achtung: Dieser Artikel stellt keine Beratung und auch keine Rechtsberatung zur Grundsteuerberechnung da! Ich gebe lediglich Informationen über die von mir, für unser Haus, zu zahlende Grundsteuer. Weiterhin gebe ich Informationen, wie die Grundsteuerberechnung für unser Haus, aus meiner Sicht, grundsätzlich durchgeführt wird.
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Finanzamt forderte Unterlagen für die Einheitswertberechnung an

Für die Durchführung der Einheitswertberechnung hat das Finanzamt im Jahr 1995 entsprechende Unterlagen (Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Bauzeichnung, Wohn- und Nutzflächenberechnung) von mir angefordert. Ein entsprechendes Formular mit dem Titel "Grundstücksbeschreibung" wurde mir von dem Finanzamt zugesendet.

Ich habe damals das Formular "Grundstücksbeschreibung" ausgefüllt. Das ausgefüllte Formular habe ich, zusammen mit den Bauzeichnungen, der Berechnung der Wohn- und Nutzflächen und einem Lageplan, an das Finanzamt geschickt.

Finanzamt führte Einheitswertberechnung durch und sendete einen Einheitswertbescheid

Die Einheitswertberechnung wurde für unser Haus vom zuständigen Finanzamt ausgeführt. Die Einheitswertberechnung, und der sich aus dieser Einheitswertberechnung ergebene Einheitswert, wurde mir vom Finanzamt mitgeteilt.

Die Mitteilung erfolgte im Jahr 1996 in einem Einheitswertbescheid.
Der Einheitswerte wurde auf 83.700 DM festgelegt.

Finanzamt führte Grundsteuermessbetrag Berechnung durch und sendete einen Grundsteuermessbescheid

Die Grundsteuermessbetrag Berechnung wurde für unser Haus vom zuständigen Finanzamt ausgeführt.

Die Grundsteuermessbetrag Berechnung, und der sich daraus ergebene Grundsteuermessbetrag, wurde mir ebenfalls vom Finanzamt mitgeteilt.

Die Mittelung erfolgte im Jahr 1996 in einem Grundsteuermessbescheid. Den Grundsteuermessbescheid habe ich zeitgleich mit dem Einheitswertbescheid erhalten.

Der Grundsteuermessbetrag wurde in diesem Grundsteuermessbescheid auf 225,45 DM festgelegt. Die 225,45 DM entsprechen 225,45 DM /1,95583 = 115,27 EUR.

Grundsteuer aus dem Grundsteuermessbetrag berechnen

Die Grundsteuer für unser Haus wird von der Gemeinde durch die, für uns zuständige Amtsverwaltung erhoben. Die Grundsteuer wird von der Amtsverwaltung berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.

Der von der Amtsverwaltung zugrunde gelegte Hebesatz liegt Anfang 2010 bei 300 v.H.

Daraus ergibt sich eine von uns zu zahlende Grundsteuer von 345,81 EUR (Grundsteuermessbetrag 115,27 EUR x 3,0). Bis zum 31.12.2009 lag der Hebesatz noch bei 260 v.H. Weitere Informationen zum Hebesatz sind unter Erhöhung der Grundsteuer B durch Hebesatz Anpassung zu finden.

Grundsteuerberechnung für unser Haus: Übersicht

Grundsteuerberechnung für unser Haus

In der nachfolgenden Tabelle habe ich eine Übersicht der Grundsteuerberechnung zusammengestellt. Diese Tabelle gibt meine persönliche Sicht auf die Grundsteuerberechnung für unser Haus wieder. Die Tabelle hat keine Allgemeingültigkeit!

Kommentare

Ein Besucher schrieb am 01.11.2010:

Ich bin happy, dass ich Ihre Ausführungen über die Berechnung der Grundsteuer im Netz gefunden habe! Sehr hilfreich ist auch die Beschreibung, wie wann was passiert und wer die Berechnungen durchführt. Mein Mann und ich haben gerade ein Haus + Land gekauft und haben schon die Grunderwerbsteuer bezahlt. Ich nehme an, dass wir dann irgendwann Post vom Finanzamt bekommen wegen der Grundsteuerberechnung? Grüße aus dem Land Brandenburg

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