Netzbetreiber führt Zählerwechsel vom Stromzähler durch

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Netzbetreiber führt Zählerwechsel vom Stromzähler durch

Sonntag, 26. April 2009

Der in unserem Haus installierte geeichte Stromzähler, ein kWh-Drehstromzähler, wurde im April 2009 gewechselt. Grund für den Zählerwechsel vom Drehstromzähler war der Ablauf der Eichgültigkeit. Das Eichjahr vom Drehstromzähler war 1993. Der Zählerwechsel wurde von einer Firma, im Auftrag des zuständigen Netzbetreibers, durchgeführt.
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Benachrichtigung über den geplanten Zählerwechsel und Terminvereinbarung

Die Benachrichtigung über den geplanten Zählerwechsel vom Stromzähler habe ich zuvor schriftlich per Brief erhalten. In dem Schreiben wurde mir ein Termin für den Zählerwechsel vom Stromzähler vorgeschlagen. Für den Fall, dass ich den Termin nicht wahrnehmen konnte, war in dem Schreiben eine kostenfreie Telefonnummer angegeben. Da der vorgeschlagene Termin für mich nicht so günstig war, habe ich unter der kostenfreien Telefonnummer angerufen und eine Terminvereinbarung getroffen.

Vor dem Zählerwechsel vom Stromzähler

In unserem Haus ist ein Zweitarif Stromzähler, ein kWh-Drehstromzähler, installiert. An dem Drehstromzähler sind zwei Zählwerke angebracht. Ein Zählerwerk für HT und ein Zählwerk für NT. Direkt vor dem Zählerwechsel vom Stromzähler habe ich den Stromzähler abgelesen. Ich habe mir die Zählernummer, den Zählerstand für HT und den Zählerstand für NT notiert.

Zählerwechsel vom Stromzähler durchführen

Am vereinbarten Termin wurde der Zählerwechsel vom Stromzähler durchgeführt. Der Zählerwechsel wurde von einem Mitarbeiter einer Firma durchgeführt, die im Auftrag des Netzbetreibers gehandelt hat.

Stammdatenerfassung der Daten vom alten und von neuen Stromzähler

Direkt nach dem Zählerwechsel vom Stromzähler hat der Mitarbeiter eine Stammdatenerfassung vom alten Drehstromzähler und vom neuen Drehstromzähler durchgeführt. Im Rahmen der Stammdatenerfassung hat er die Stammdaten der Stromzähler auf einem Dokument, einem sogenannten Messgeräteschein, notiert.

Diese Messgeräteschein hat er unterschrieben und mir ausgehändigt. Auf diesem Messgerätschein waren die Stammdaten vom ausgebauten alten Stromzähler und die Stammdaten vom eingebauten neuen Stromzähler vermerkt. Bei den Stammdaten handelte es sich jeweils um Zählernummer, Baujahr, Eichjahr und Hersteller.

Zählerstandskontrolle

Weiterhin hat der Mitarbeiter eine Zählerstandskontrolle durchgeführt. Er hat für jeden der beiden Drehstromzähler den Zählerstand für die Einheiten HT und NT auf dem Messgeräteschein eingetragen.

Ich habe die im Messgeräteschein eingetragenen Werte mit den Werten am alten und am neuen Stromzähler verglichen. Die Werte stimmten überein.

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