Nebenkosten für unser Haus: Niederschlagswassergebühr

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Nebenkosten für unser Haus: Niederschlagswassergebühr

Sonntag, 31.01.2016

Zu den Nebenkosten, die für unser Haus anfallen, zählen wir die Niederschlagswassergebühr. Die von uns zu zahlende Niederschlagswassergebühr wird uns, von der für uns zuständigen Amtsverwaltung, in Rechnung gestellt. Einmal pro Jahr erhalten wir einen Abgabenbescheid. In diesem Abgabenbescheid ist, neben anderen Steuern und Abgaben, die Niederschlagswassergebühr aufgeführt. In diesem Abgabenbescheid wird die Niederschlagswassergebühr als Niederschlagswasser bezeichnet.

Die Niederschlagswassergebühr wurde in unserem Ort im Jahr 2016 neu eingeführt. Zeitgleich wurde in unserem Ort die Berechnung der Abwassergebühr umgestellt. Sie wird jetzt nach der tatsächlich angefallenen Menge des Abwassers berechnet. Bis Ende 2015 wurde die Abwassergebühr pauschal pro Person erhoben.

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Die Niederschlagswassergebühr wird auf Basis einer Fläche erhoben

Als Basis für die Niederschlagswassergebühr wurden die bebauten/befestigten Flächen erfasst, die in die öffentliche Einrichtung entwässern.

Dazu habe ich im Sommer 2015 zwei Fragebögen ausgefüllt und an die Amtsverwaltung geschickt. Weiterhin lag den Fragebögen auch ein Lageplan bei, den ich auf Vollständigkeit überprüft und ergänzt habe.

Es handelte sich um Fragebögen zur Erfassung von bebauten und befestigen Flächen.
Ich gab dort zum einen alle bebauten Flächen meines Grundstücks an (Wohnhaus und Carport) und zum anderen die befestigen Flächen meines Grundstücks an (Auffahrt, Gehweg von der Auffahrt zur Haustür, Terrasse, Eingangspodest Hauswirtschaftsraum, Pavillon, Gewächshaus, Fläche mit Gartenhaus und Unterstand für Anhänger).

Insgesamt habe ich eine Fläche von 206 m² ermittelt, die an das Kanalnetz angeschlossen ist bzw. auf eine öffentliche Verkehrsfläche entwässert.
Weiter habe ich eine Fläche von ca. 110 m² ermittelt, die nicht an das Kanalnetz angeschlossen ist.

Die Niederschlagswassergebühr wird wie folgt berechnet

Pro Quadratmeter Fläche die an das Kanalnetz angeschlossen ist bzw. auf eine öffentliche Fläche entwässert wird uns 0,49 EUR in Rechnung gestellt.

Die uns in Rechnung gestellte Niederschlagswassergebühr beträgt 206 m² zu je 0,49
EUR. Das ergibt eine Gebühr für Niederschlagswasser von 100,94 EUR.

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