Kfz-Versicherung Vergleich durchführen und ggf. kündigen

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Samstag, 27. September 2008

Jährlich überprüfe ich den Beitrag, den ich für meine Kfz-Versicherung (Auto-Versicherung) zu zahlen habe, die Versicherungsbedingungen und den Versicherungsumfang meiner Kfz-Versicherung. Ich führe einen Vergleich meiner Kfz-Versicherung mit anderen Kfz-Versicherungen durch. Ich überlege, ob ein Wechsel der Auto-Versicherung für mich interessant sein könnte. Wenn ich die Kfz-Versicherung wechseln möchte, muss ich meine aktuelle Auto-Versicherung fristgerecht und bedingungsgemäß kündigen.

Für mein Auto besteht, im September 2008, eine Kfz-Versicherung bei einer Kfz-Direktversicherung. Diese Auto-Versicherung beinhaltet eine Haftpflicht Versicherung und eine Teilkasko Versicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung.

Die Möglichkeiten, wie und wann ich meine AutoVersicherung kündigen kann, habe ich aus dem Versicherungsvertrag entnommen, den ich mit meiner Kfz-Versicherung geschlossen habe. Zu meinem Versicherungsvertrag habe ich von meinem Kfz Versicherer einen Versicherungsschein, ein Nachtrag zum Versicherungsschein und entsprechende Anlagen (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) bekommen.

Achtung: Die von mir dargelegten Hinweise beschreiben meine Sichtweise und gelten für den Versicherungsvertrag, den ich mit meiner Kfz-Versicherung abgeschlossen habe. Wenn man seine Kfz-Versicherung wechseln und kündigen will, dann muss man die eigenen Verträge (Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Anlagen, …) lesen und verstehen und entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen handeln.

Spezifischer Zusatzhinweis: Das Vergleichen von Versicherungstarifen, das Prüfen von Versicherungsbedingungen (AKB) und das Formulieren von Kündigungsschreiben dienen der rein privaten Dokumentation meiner persönlichen Kriterien und vertraglichen Vorüberlegungen im Jahr 2008. Da die rechtlichen Rahmenfristen, Kündigungsbedingungen und Tarifstrukturen massiv vom individuellen Vertragstyp und gesetzlichen Änderungen abhängen, spiegeln diese Gedanken meine subjektive Sichtweise wider. Der folgende Bericht dient lediglich als private Information und ist ausdrücklich keine rechtsverbindliche juristische Auskunft, Finanz- oder allgemeingültige Versicherungsberatung.

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Beitrag für die Kfz-Versicherung mit Beitragsrechner (Tarifrechner) im Internet bestimmen

Um herauszubekommen welchen Beitrag ich bei anderen Kfz-Versicherungen zu zahlen hätte, nutze ich gern die von vielen Versicherungen im Internet angebotenen Beitragsrechner oder Tarifrechner. Siehe dazu Vergleich Kfz-Versicherung.

Möglichkeiten um die Kfz-Versicherung zu kündigen

Die Möglichkeiten zur Kündigung meiner Kfz-Versicherung habe ich dem Versicherungsschein und insbesondere den Anlagen (Versicherungsbedingungen), auf die im Versicherungsschein hingewiesen wird, entnommen. Neben der Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrags, also zum Jahreswechsel, sind dort weitere Möglichkeiten zur Kündigung der Kfz-Versicherung angegeben. Zu diesen Möglichkeiten zählen: Die Kündigung im Schadenfall, Kündigung bei Veräußerung meines Autos und Kündigung bei Erhöhung des, sich aus dem Tarif ergebenden, Beitrags.

Kündigungen müssen schriftlich erfolgen und innerhalb der Kündigungsfrist dem Kfz Versicherer zugehen.

Kündigung zum Ablauf des Versicherungsvertrags

Meine Kfz-Versicherung könnte ich zum Versicherungsablauf, das ist zurzeit der 01.01.2009 0.00 Uhr, kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Versicherungsablauf beim Kfz Versicherer vorliegen.

Kündigung im Schadensfall

Meine Kfz-Versicherung kann ich nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls, unter bestimmten Bedingungen und innerhalb einer bestimmten Frist, kündigen.

Kündigung bei Veräußerung meines Autos

Wenn ich mein Auto verkaufen würde, dann würde der Käufer meines Autos in die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag eintreten. Der Käufer meines Autos könnte dann den Versicherungsvertrag kündigen.

Kündigung bei Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenen Beitrags

Im Falle einer Erhöhung des sich aus dem Tarif ergebenen Beitrags kann ich, innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Beitragserhöhung, die Kfz-Versicherung kündigen. Die Kündigung erfolgt dann zu dem Zeitpunkt, an dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde.

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