Freistellungsauftrag überprüfen und ggf. anpassen

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Freistellungsauftrag überprüfen und ggf. anpassen

Dienstag, 23. Dezember 2008

Die Kapitalerträge von meiner Frau und mir, wie z.B. die Zinsen auf dem Sparbuch oder die Zinsen beim vermögenswirksamen Sparen, unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Einkommen aus Kapitalvermögen bis zur Höhe des Sparerfreibetrags und des Werbekostenpauschalbetrags unterliegen jedoch nicht der Einkommensteuer.

Meine Frau und ich haben in 2008 geheiratet. Bisher hatte jeder von uns seinen eigenen Freistellungsauftrag beim entsprechenden Kreditinstitut abgegeben. Da wir ab 2008 steuerlich gemeinsam veranlagt werden, haben wir, im Dezember 2008, bei den für uns relevanten Kreditinstituten jeweils einen gemeinsamen Freistellungsauftrag abgegeben.

Durch einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge haben wir das entsprechende Kreditinstitut angewiesen, anfallende Zinseinnahmen vom sonst automatischen Steuerabzug freizustellen. Wenn wir keinen Freistellungsauftrag gestellt hätten, würde das Kreditinstitut von den anfallenden Zinsen grundsätzlich 30 % Zinsabschlagsteuer plus 5,5% Solidaritätssteuer an das Finanzamt abführen. Das würde auch für die Zinserträge passieren, die über den im Freistellungsauftrag beantragten Freibetrag hinaus anfallen.
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Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Eheleute bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung

Da meine Frau und ich gemeinsam steuerlich veranlagt werden, müssen wir, wenn wir einen Freistellungsauftrag erteilen, diesen Freistellungsauftrag gemeinsam veranlassen. Im Dezember 2008 haben wir, bei jedem für uns relevanten Kreditinstitut, einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt. Die von uns gestellten Freistellungsaufträge haben wir jeweils gemeinsam unterschrieben.

Analyse der in der Vergangenheit von uns gestellten Freistellungsaufträge und der zu erwartenden Zinsen

Wir, meine Frau und ich, haben uns einen Überblick über die von uns in der Vergangenheit gestellten und zurzeit relevanten Freistellungsaufträge verschafft. Weiterhin haben wir analysiert mit welchen Zinsen wir bei welchem Kreditinstitut rechnen können.

Verteilung vom Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute

Aufgrund der von uns durchgeführten Analyse haben wir die für uns optimale und korrekte Verteilung der Freibeträge erarbeitet.

Wir haben den für uns geltenden Freibetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilt. Dabei haben wir darauf geachtet, dass die Summe der einzelnen Freibeträge nicht den für uns geltenden gesetzlichen Höchstbetrag überschreitet.

Der für uns als Ehepartner geltende Freibetrag ist mit Stand vom Dezember 2008 auf 1.602,- Euro begrenzt. Dieser Freibetrag setzt sich zusammen aus dem Sparerfreibetrag von 1.500,- und dem Werbungskostenpauschalbetrag von 102,- Euro.

Freistellungsaufträge erteilen

Die ausgearbeitete Verteilung der Freibeträge haben wir umgesetzt. Dazu haben wir zwei Freistellungsaufträge bei Besuchen bei zwei Banken persönlich abgegeben. Einen Freistellungsauftrag haben wir per Post versendet. Alle Freistellungsaufträge haben wir so gestellt, dass sie grundsätzlich unbefristete Zeit gelten. Jeder Freistellungsauftrag kann aber jederzeit widerrufen oder geändert werden.

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