Unsere Privathaftpflichtversicherung

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Unsere Privathaftpflichtversicherung

Sonntag, 15. Februar 2009

Wir haben eine Privathaftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung, bei unserem jetzigen Anbieter, besteht seit dem 01.01.1997. Die Privathaftpflichtversicherung tritt ein bei Schäden, für die wir, meine Frau und ich, als Privatperson haftbar gemacht werden können.

Achtung: Dieser Artikel stellt keine Versicherungsberatung dar und hat auch keine Allgemeingültigkeit. Ich gebe lediglich einige Informationen zu meiner Privathaftpflichtversicherung. Wenn es um einen konkreten Versicherungsvertrag geht, dann muss jeder sich selbst genau in das Thema, und in die für ihn relevanten Vertragsunterlagen und Versicherungsbedingungen, einarbeiten.

Antrag auf Privathaftpflichtversicherung

Den Antrag auf Privathaftpflichtversicherung habe ich im Dezember 1996 gestellt. Der Versicherungsbeginn sollte der 01.01.1997 sein. Zu diesem Termin hatte ich meine Vorversicherung gekündigt.

Im Antrag auf Privathaftpflichtversicherung habe ich Angaben zu meiner Person, meinem damaligen Arbeitgeber und zur Versicherungssumme gemacht.

Bestätigung für eine Privathaftpflichtversicherung

Ein paar Tage, nachdem ich meinen Antrag gestellt habe, habe ich eine Bestätigung vom Versicherer erhalten. Der Versicherer bestätigte mir den Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung. Er informierte mich weiter, dass ich den Versicherungsschein in Kürze erhalten werde.

Versicherungsschein für meine Privathaftpflichtversicherung

Für die Privathaftpflichtversicherung habe ich im Januar 1997, aufgrund meines zuvor gestellten Antrags, den Versicherungsschein erhalten. Der Versicherungsschein ist das Hauptdokument für meine Privathaftpflichtversicherung.

Im Versicherungsschein sind der Versicherungsgeber, der Versicherungsnehmer, die Vertraggrundlagen, die Versicherungssummen, der erste Jahresbeitrag und einiges mehr aufgeführt.

Im Versicherungsschein ist eine unbegrenzte Versicherungssumme für Personenschäden und Sachschäden aufgeführt. Die Höchstleistung bei Personenschäden beträgt 7,5 Mio. DM je geschädigte Person. Es ist 100.000 DM Versicherungssumme für Vermögensschäden vereinbart.

Weitere Vertragsdokumente für meine Privathaftpflichtversicherung

Der Versicherungsschein ist das Hauptdokument für meine Privathaftpflichtversicherung. Im Versicherungsschein ist angegeben, wonach sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln. Sie regeln sich nach dem Antrag, dem Versicherungsschein, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, der Risikobeschreibung für die Privathaftpflichtversicherung, den vereinbarten besonderen Bedingungen, Zusatzbedingungen und Klauseln, den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung. Die Dokumente, auf die im Versicherungsschein verwiesen wird, habe ich vom Versicherer erhalten.

Beitragsrechnung für die Privathaftpflichtversicherung

Einmal im Jahr erhalte ich von meinem Versicherer eine Beitragsrechnung für die Privathaftpflichtversicherung. Auf der Beitragsrechnung ist der Jahresbeitrag angegeben, dieser beinhaltet die jeweils geltende Versicherungssteuer. Die Versicherungssteuer ist vom Betrag nicht zusätzlich angegeben, die prozentuale Höhe der Versicherungssteuer ist ausgewiesen. Mein Versicherer hat ab und zu Beitragsrückvergütungen gezahlt. Im Falle einer Beitragsrückvergütung ist deren Höhe auf der Beitragsrechnung angegeben. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Seit einigen Jahren sind auf der jeweiligen Beitragsrechnung auch die aktuellen Versicherungssummen und Informationen zu den versicherten Risiken aufgeführt. In der Beitragsrechnung für das Jahr 2009 sind die Versicherungssummen wie folgt angegeben: Personen- und Sachschäden unbegrenzt, Vermögensschäden 100.000,00 EUR, die Höchstleistung bei Personenschäden beträgt je Person 8 Mio. EUR.

In der nachfolgenden Tabelle habe ich die von mir gezahlten Beiträge und weitere Informationen aufgeführt. Bis zum Zeitraum vom 01.01.2001 - 31.12.2001 waren die Versicherungssumme und der Jahresbeitrag, auf der jeweiligen Beitragsrechnung, in DM angegeben. Für die Zeiträume, in denen auf der jeweiligen Beitragsrechnung Angaben in DM aufgeführt waren, habe ich diese mit dem Faktor 1,95583 in EUR umgerechnet.

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