Techniker Krankenkasse erhebt 2011 keinen Zusatzbeitrag

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Techniker Krankenkasse erhebt 2011 keinen Zusatzbeitrag

Sonntag, 13. Februar 2011

Ich bin, mit Stand vom Januar 2011, und das schon viele Jahre, bei der Techniker Krankenkasse krankenversichert. Vor Kurzem habe ich von meiner Krankenkasse die Zeitschrift "TK aktuell 1-2011" zugesandt bekommen. Dort steht auf der Titelseite "Bei der TK zahlen Sie auch 2011 keinen Zusatzbeitrag". Auf der Seite 28 in einem Artikel zu "Informationen zu den Beiträgen" steht es noch einmal: "Die TK wird auch 2011 keinen Zusatzbeitrag erheben."

Dass die gesetzliche Krankenkasse, bei der ich versichert bin, keinen Zusatzbeitrag erhebt, freut mich natürlich.

Achtung: In diesem Artikel gebe ich einige Informationen zum Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung. Diese Informationen beziehen sich auf meine Krankenversicherung und auf Informationen, die ich von einem Familienmitglied erhalten habe. Meine Beschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und keine Allgemeingültigkeit. Meine Beschreibung stellt keine Empfehlung und keine Beratung dar.
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Familienmitglied zahlt für ihre Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag

Ein Familienmitglied erzählte mir vor ein paar Tagen, dass sie und ihr Mann zurzeit, im Januar 2011, einen Zusatzbeitrag von 8,- Euro pro Monat für ihre Krankenversicherung bezahlen müssen.

Ich habe sie gefragt, ob sie nicht die Krankenkasse wechseln möchte, um den Zusatzbeitrag für die Krankenversicherung zu sparen.

Sie antwortete, dass sie bei ihrer Krankenkasse bleiben will, weil sie dort bestimmte, für sie wichtige Zusatzleistungen erhält und auch ansonsten sehr zufrieden mit ihrer Krankenkasse ist. Sie meinte, dass sie diese Zusatzleistung nicht unbedingt bei einer anderen Krankenkasse erhalten würde.

Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2011 um 0,6 Prozentpunkte erhöht.

Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2011 15,5 %. Davon trägt mein Arbeitgeber 7,3 % und ich als Arbeitnehmer 8,2 %.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und auch in der Pflegeversicherung liegt im Januar 2011 bundeseinheitlich bei 3.712,50 Euro.

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