Zum 1. März neue Versicherungskennzeichen für Mofa und Roller

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Zum 1. März neue Versicherungskennzeichen für Mofa und Roller

Dienstag, 03. März 2009

In unserer Familie werden ein Roller und ein Mofa genutzt. Der Roller (Fahrzeugart Roller 45 km/h) hat eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen Hubraum von 49 ccm. Das Mofa ist ein zum Mofaroller umgebauter Roller (Fahrzeugart: Mofa 25 km/h), hat eine Höchstgeschwindigkeit von 25km/h und einen Hubraum von 49 ccm. Beide Fahrzeuge sind versichert und an beiden Fahrzeugen sind Versicherungskennzeichen angebracht.

Zu Ende Februar eines jeden Jahres verlieren die Versicherungen für unser Mofa und unseren Roller ihre Gültigkeit. Das gleiche gilt für die an den Fahrzeugen angebrachten Versicherungskennzeichen. Deshalb habe ich rechtzeitig zum 1. März 2009, für beide Fahrzeuge, neue Versicherungsverträge abgeschlossen und neue Versicherungskennzeichen (Mofakennzeichen, Rollerkennzeichen) erhalten. Der von mir gewählte Versicherungsumfang umfasst eine Haftpflichtversicherung und auch eine Fahrzeugteilversicherung.

Achtung: In diesem Artikel gebe ich lediglich einige Informationen zu den von mir abgeschlossenen Versicherungen für unseren Roller und unser Mofa. Dieser Artikel stellt keine Versicherungsberatung dar!
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Versicherung für Roller und Mofa vor Ort in einer Agentur der Versicherung abgeschlossen

Für den Roller und für das Mofa habe ich am 24.02.2009 einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen. Den jeweiligen Versicherungsvertrag habe ich vor Ort in einer Agentur der Versicherung abgeschlossen.

Versicherung für Roller abgeschlossen und neues Rollerkennzeichen erhalten

Dazu hat die Versicherungsfachfrau, aufgrund meiner Angaben, zunächst für den Roller einen entsprechenden Versicherungsantrag ausgefüllt und ausgedruckt. Der Versicherungsumfang umfasst eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro pauschal und einen Fahrzeugteilversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Den Versicherungsantrag habe ich nach sorgfältiger Prüfung unterschrieben.

Daraufhin habe ich den Versicherungsbeitrag von 108,- Euro bezahlt und für den Roller den Versicherungsschein, eine VersicherungsscheinCard, ein Produktinformationsblatt für die Kraftfahrtversicherung, Verbraucherinformationen für Kraftfahrtversicherungen und das Versicherungskennzeichen für den Roller (Rollerkennzeichen) erhalten. Der Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein und das Rollerkennzeichen, haben eine Gültigkeit vom 01.03.2009, 0:00 Uhr bis zum 28.02.2010, 24:00 Uhr.

Versicherung für Mofa abgeschlossen und neues Mofakennzeichen erhalten

Die Versicherungsfachfrau hat jetzt, aufgrund meiner Angaben, einen Versicherungsantrag für das Mofa ausgefüllt und ausgedruckt. Der Versicherungsumfang umfasst eine Haftpflichtversicherung mit 100 Mio. Euro pauschal und einen Fahrzeugteilversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Nach sorgfältiger Prüfung habe ich den Versicherungsantrag unterschrieben.

Ich habe den Versicherungsbeitrag von 108,- Euro bezahlt und für das Mofa den Versicherungsschein, eine VersicherungsscheinCard, ein Produktinformationsblatt für die Kraftfahrtversicherung, Verbrauchinformationen für Kraftfahrtversicherungen und das Versicherungskennzeichen für das Mofa (Mofakennzeichen) erhalten. Der Versicherungsvertrag, der Versicherungsschein und das Mofakennzeichen, haben eine Gültigkeit vom 01.03.2009, 0:00 Uhr bis zum 28.02.2010, 24:00 Uhr.

Versicherungskennzeichen an den Fahrzeugen montieren

Am 01.03.2009 wurden die alten, schwarzen Versicherungskennzeichen demontiert und die neuen, blauen Versicherungskennzeichen an den Fahrzeugen montiert. Das Mofakennzeichen wurde am Mofa und das Rollerkennzeichen am Roller montiert.

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