Ein Umzug erforderte eine Auto Ummeldung

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Dienstag, 06. November 2007

Im November 2007 wurde das Auto meiner Lebensgefährtin umgemeldet. Bisher war das Auto in Hamburg angemeldet und hatte ein mit den Buchstaben HH beginnendes Kennzeichen. Im Rahmen des Umzugs meiner Lebensgefährtin in mein Haus wurde das Auto in der Zulassungsstelle in Itzehoe umgemeldet und hat jetzt ein mit den Buchstaben IZ beginnendes Kennzeichen.

Für die Vorbereitung der Ummeldung wurde die Versicherung meiner Lebensgefährtin über den Umzug und die dadurch bedingte geänderte Fahrzeugnutzung informiert. Die für die Ummeldung notwendige Deckungskarte wurde uns von der Versicherung per E-Mail zugesandt.

Weitere Informationen zur Zulassung wurden bei der Zulassungsstelle telefonisch erfragt. Bei der Zulassungsstelle wurde vorab ein Wunschkennzeichen reserviert. Die für die Ummeldung notwendigen Dokumente wurden zusammengestellt. Neue Nummerschilder (Kennzeichenschilder) wurden angefertigt.

Mit den für die Ummeldung notwendigen Dokumenten, den alten Nummerschilder und den neuen Nummerschildern bin ich dann zur Zulassungsstelle gefahren und habe die Ummeldung durchführen lassen.

Kfz-Versicherung über Umzug und geänderte Fahrzeugnutzung informiert und Deckungskarte (Versicherungsbestätigung) angefordert

Ich habe bei der Kfz-Versicherung meiner Lebensgefährtin angerufen. Der Sachbearbeiterin habe ich erläutert, dass aufgrund des Umzugs meiner Lebensgefährtin, das Auto jetzt im Kreis Steinburg angemeldet werden soll und das neue Kennzeichen dann nicht mehr mit HH, sondern mit IZ beginnen wird. Weiterhin habe ich informiert, dass sich durch den Umzug auch einige Dinge in der Fahrzeugnutzung und im Versicherungsumfang geändert haben. Durch den Umzug haben sich der nächtliche Abstellort, die Jahreskilometerleistung und einige andere Dinge geändert. Weiterhin soll auch der Halter des Fahrzeugs geändert werden. Diese Dinge wurden am Telefon besprochen und von der Sachbearbeiterin aufgenommen.

Im Rahmen des Gesprächs habe ich erfahren, dass aufgrund meiner Angaben, für die Ummeldung des Autos eine Deckungskarte (Versicherungsbestätigung) erforderlich ist. Weiterhin habe ich erfahren, dass aufgrund des neuen Sachverhalts sich der Versicherungsbeitrag ändern wird. Durch die Änderung ergibt sich ein deutlich günstigerer Versicherungsbeitrag. Die Deckungskarte wurde mir dann anschließend per E-Mail, im Anhang als PDF-Datei, zugesandt.

Bei der Zulassungsstelle wurden Informationen zur Zulassung telefonisch erfragt

Bei Erhalt der Deckungskarte per E-Mail war ein Hinweis abgedruckt, dass nicht alle Zulassungsstellen über PC ausgedruckte Deckungskarten annehmen. Deshalb habe ich bei der Zulassungsstelle in Itzehoe angerufen und nachgefragt, ob dort über PC ausgedruckte Deckungskarten angenommen werden. Die Sachbearbeiterin informierte mich, dass die Zulassungsstelle PC-Ausdrucke, die im richtigen Format vorhanden sind, akzeptiert.

Weiterhin habe ich geschildert, dass das Auto zurzeit noch in Hamburg angemeldet ist und gefragt, welche Unterlagen für die Zulassung im Kreis Steinburg mitzubringen sind und ob ansonsten noch weitere Dinge zu beachten sind. Die für die Ummeldung erforderlichen Dokumente wurden mir genannt. Weiterhin habe ich erfahren, dass im Rahmen der Zulassung des Autos eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer erteilt werden muss.

Da meine Lebensgefährtin gern eine bestimmte Buchstabenfolge auf dem Kennzeichenschild haben möchte, habe ich der Sachbearbeiterin diesen Wunsch mitgeteilt. Meinem Wunsch wurde entsprochen und ein Kennzeichen wurde reserviert. Für das Wunschkennzeichen inkl. Reservierung sind, mit Stand vom November 2007, 12,50 EUR zusätzlich zu zahlen.

Erforderliche Dokumente für die Ummeldung des Kfz

Die nachfolgend aufgeführten Dokumente mussten von mir für die Ummeldung mitgebracht werden:

  • Deckungskarte des Versicherungsunternehmens als Versicherungsbestätigung
  • Personalausweis mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugbrief
  • Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschilder
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
  • Bescheinigung über Abgasuntersuchung

Für die Zulassung des Autos musste ich eine Einzugsermächtigung erteilen

Für die Zulassung des Autos musste ich eine Einzugsermächtigung erteilen. Dazu musste von mir eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt und unterschrieben werden. Durch die Teilnahmeerklärung zum Lastschriftverfahren wird das Finanzamt ermächtigt, die für das zuzulassende Fahrzeug zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer, von meinem Girokonto einzuziehen.

Auf der Rückseite des Formulars der Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren wird unter anderem erläutert, dass in Schleswig-Holstein ab dem 01.05.2007 für die Zulassung eines Fahrzeugs die Abgabe einer Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer vom Girokonto der Halterin/des Halters bei einem inländischen Geldinstitut erforderlich ist.

Alte Kennzeichenschilder vom Auto abgebaut

Die alten Kennzeichenschilder habe ich vom Auto abgebaut. Diese Kennzeichenschilder müssen mit zur Zulassungsstelle genommen werden.

Neue Kennzeichenschilder anfertigen lassen

Da ich ein Wunschkennzeichen reserviert hatte und mir somit das Kennzeichen bekannt war, habe ich mir vor dem Besuch der Zulassungsstelle die neuen Nummernschilder anfertigen lassen. Für die Anfertigung der Kennzeichenschilder habe ich 23,- EUR (inkl. gesetzl. MwSt.) gezahlt.

Ummeldung in der Zulassungsstelle durchgeführt

Am 06.11.2007 wurde die Ummeldung des Autos in der Zulassungsstelle in Itzehoe durchgeführt. Ich hatte alle erforderlichen Dokumente (Deckungskarte, Personalausweis, Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung und Bescheinigung über Abgasuntersuchung) dabei. Eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren hatte ich auch bereits fertig ausgefüllt dabei. Neben den alten Nummerschildern, die mit HH- beginnen, hatte ich auch die neuen Nummerschilder (IZ-) dabei.

Von den alten Nummernschildern musste ich noch die großen Aufkleber entfernen, dazu wurde in der Zulassungsstelle entsprechendes Werkzeug zur Verfügung gestellt.

Die Ummeldung wurde von einem Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle durchgeführt. Im Ergebnis der Ummeldung wurden mir ein neuer Fahrzeugbrief und ein neuer Fahrzeugschein ausgehändigt. Die neuen Nummernschilder wurden mit entsprechenden Aufklebern versehen. Der alte Fahrzeugbrief wurde entwertet und mir ebenfalls ausgehändigt. Der alte Fahrzeugschein wurde einbehalten. Weiterhin mussten Gebühren gezahlt werden, für die Gebühren wurde ein Einzahlungsbeleg / Quittung ausgehändigt.

In der Zulassungsstelle waren für die Ummeldung Gebühren von insgesamt 47,80 EUR zu zahlen. Die Zusammensetzung der Gebühren ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

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