Kfz-Steuer für meinen Pkw Anhänger
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Kfz-Steuer für Pkw Anhänger
Mittwoch, 13. Mai 2009
Am 12. Mai 2009 habe ich, von dem für mich zuständigen Finanzamt, einen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer erhalten. In dem Steuerbescheid wird mir sinngemäß mitgeteilt, dass die Steuer für meinen Pkw-Anhänger auf jährlich 52,00 Euro festgelegt wird und bei Fälligkeit von meinem Girokonto eingezogen wird.
Den Pkw Anhänger habe ich am 30. April 2009, in der für mich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung habe ich eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt und unterschrieben. In dieser Teilnahmeerklärung habe ich Daten zu meiner Bankverbindung angegeben. Weiterhin habe ich in der Teilnahmeerklärung das zuständige Finanzamt ermächtigt, die für den Autoanhänger zu entrichtende Kraftfahrzeugsteuer von meinem Girokonto einzuziehen.
Der Steuerbescheid ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Es handelt sich um die Abschnitte Festsetzung, Zahlungsaufforderung, Abrechung und Grundlager der Festsetzung. Für jeden der Abschnitte habe ich nachfolgend, das aus meiner Sicht wichtige, zusammengefasst.
[...]
Festsetzung
Die Steuer für den Pkw Anhänger wird auf 52,00 Euro pro Jahr festgelegt.
Zahlungsaufforderung
Die Steuer für den Pkw Anhänger ist jährlich zu zahlen. Die Steuer wird bei Fälligkeit per Lastschrift von meinem Konto eingezogen.
Abrechnung
Zum Stichtag 04.05.2009 wurde die Steuer noch nicht von meinem Konto eingezogen. Deshalb ist zurzeit eine Summe von 52,00 Euro fällig.
Grundlagen der Festsetzung
Als Grundlage der Festsetzung sind im Steuerbescheid folgende Daten des Autoanhängers angegeben:
Berechnung der Steuer für den Pkw Anhänger
Die Berechnung der Steuer für den Pkw Anhänger war im Steuerbescheid nicht angegeben. Ich habe deshalb beim Finanzamt angerufen und mich nach der Berechung der Steuer erkundigt. Der Sachbearbeiter, mit dem ich gesprochen habe, hat mich über die Steuerberechnung informiert. Er informierte mich, dass für den Pkw Anhänger pro angefangene 200 kg Gesamtmasse, eine Steuer von 7,46 Euro zu zahlen ist.
Es sind also 7 x 7,46 Euro zu zahlen. Daraus ergibt sich rechnerisch ein Betrag von 52,22 Euro. Da im Steuerbescheid eine zu zahlende Steuer von 52,- angegeben ist, gehe ich davon aus, dass eine Abrundung erfolgt ist.
Kommentare zu Kfz-Steuer für PKW-Anhänger
Ein Besucher schrieb am 06.11.2012:
Hallo, mich würde mal interessieren, wie die \"7,46\" pro angefangene \"200kg\" zu Stande kommen? Haben Sie eine Erklärung dafür?
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