Informationen zu meinem Autoanhänger

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Informationen zu meinem Autoanhänger

Ich habe mir im April 2009, bei einem Fachhändler für Autoanhänger, einen neuen Auto Anhänger gekauft. Es handelt sich um einen gebremsten, einachsigen Toplader. Die ursprüngliche zulässige Gesamtmasse betrug 1.350 kg. Um den Versicherungsbeitrag zu reduzieren wurde die Gesamtmasse durch Ablastung auf 1.320 kg reduziert. Die Leermasse des Anhängers beträgt 330 kg. Somit beträgt die mögliche Zuladung nach der Ablastung weniger als eine Tonne, nämlich 990 kg.

Der Fachhändler hat den Autoanhänger so umgebaut, dass er für den Betrieb mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen geeignet ist.

Am 30. April 2009 habe ich den Autoanhänger, in der für mich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung wurde auch die 100 km/h Fähigkeit vom Autoanhänger und die Ablastung des Auto-Anhängers in die neu erstellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

Am 12. Mai 2009 habe ich, von dem für mich zuständigen Finanzamt, einen Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer erhalten. In dem Steuerbescheid wird mir sinngemäß mitgeteilt, dass die Steuer für meinen Pkw-Anhänger auf jährlich 52,00 Euro festgelegt wird und bei Fälligkeit von meinem Girokonto eingezogen wird.

Seitdem ich einen Autoanhänger besitze, nutze ich ihn relativ oft für die verschiedensten Aufgaben: Um Sand aus einer Kiesgrube zu holen, um einen Motorroller zu transportieren, beim Einkauf von Brikett und Kaminholz, um Sperrmüll zur Müllannahmestelle zu transportieren, beim Einkauf von größeren, schwereren oder sperrigen Gegenständen im Baumarkt.

Nachfolgend sind einige Informationen zu meinem Autoanhänger zu finden.

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