Autoanhänger ist für den Betrieb mit 100 km/h geeignet

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Autoanhänger ist für den Betrieb mit 100 km/h geeignet

Dienstag, 05. Mai 2009

Ich habe mir im April 2009, bei einem Fachhändler für Autoanhänger, einen neuen Autoanhänger gekauft. Es handelt sich um einen einachsigen, gebremsten Toplader mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.350 kg.

Der Autoanhänger ist für den Betrieb mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geeignet. Um die Eignung vom Auto Anhänger für den Betrieb mit 100 km/h zu erreichen, waren einige Maßnahmen notwendig.

Beim Betrieb vom Anhänger mit 100 km/h sind diverse Vorraussetzungen zu erfüllen und Dinge zu beachten. Diese Voraussetzungen beziehen sich sowohl auf den Auto-Anhänger, als auch auf das Zugfahrzeug.

In diesem Artikel gebe ich Informationen, wie die 100 km/h Fähigkeit von meinem Autoanhänger erreicht wurde. Ich gebe weiterhin Informationen, was beim Betrieb von meinem Autoanhänger, im Rahmen der 100 km/h Regelung, zu beachten ist.

Achtung: Viele der von mir in diesem Artikel gegebenen Informationen habe ich einer "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" entnommen, die ich von der DEKRA, im Rahmen der Abnahme des Umbaus vom Anhänger auf 100 km/h, erhalten habe. In dieser "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" wird auf die "Dritte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung vom 7. Oktober 2005 zur StVO" verwiesen.

Achtung: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf den von mir gekauften Anhänger und auf das von mir genutzte Auto. Die Informationen haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit und stellen keine Rechtsberatung dar! Wenn jemand einen Autoanhänger im Rahmen der 100 km/h Regelung betreiben möchte, dann muss er sich selbst die entsprechenden Informationen für seinen Anhänger und sein Auto beschaffen.
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Nachrüstung vom Autoanhänger auf 100 km/h Fähigkeit

Die Nachrüstung vom Autoanhänger auf 100 km/h Fähigkeit erfolgte nach Abschluss des Kaufvertrages, aber vor der Bezahlung und vor der Abholung vom Auto Anhänger. Der Fachhändler hat den Autoanhänger so nachgerüstet, dass er für den Betrieb mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen geeignet ist. Dazu wurden im Wesentlichen zusätzliche hydraulische Stoßdämpfer (Schwingungsdämpfer) nachgerüstet. Die anderen Voraussetzungen für den Betrieb mit 100 km/h waren bereits werksseitig erfüllt.

Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h

Nachdem der Fachhändler den Autoanhänger auf 100 km/h Fähigkeit nachgerüstet hatte, wurde die 100 km/h Fähigkeit von der DEKRA überprüft. Es wurde eine Bestätigung für die 100 km/h Fähigkeit vom Auto Anhänger, von der DEKRA ausgestellt. Diese Bestätigung trägt den Titel "BESTÄTIGUNG zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h gemäß Dritter Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung vom 7. Oktober 2005 zur StVO (BGBI, I S. 2978). Die Bestätigung bezeichne ich in diesem Artikel als "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h"

In der "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" sind Daten vom Anhänger aufgeführt wie Hersteller, Fahrzeug-Ident.-Nr., Leermasse in kg, zulässige Gesamtmasse in kg, Informationen, dass der Anhänger mit Bremse und hydraulischen Schwingungsdämpfern ausgerüstet ist. Das Alter der Reifen und ihre Geschwindigkeitskategorie werden genannt.

In der "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" sind Informationen zu Zugfahrzeugen aufgeführt, mit denen der Anhänger mit 100 km/h, im Rahmen der entsprechenden Verordnung, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen betrieben werden darf. Aus der Bestätigung ergibt sich, dass mein Auto zum Betrieb vom Anhänger mit 100 km/h geeignet ist.

Die 100 km/h Fähigkeit vom Autoanhänger wurde in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

Nach dem Kauf vom Auto Anhänger habe ich den Anhänger in der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet. Beim Anmelden habe ich, neben anderen Dokumenten, auch die genannte "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" vorgelegt.

In die, für meinen Anhänger neu erstellte, Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wurde die Eignung für Tempo 100 km/h eingetragen. Dort steht: "GEEIGN. FÜR TEMPO 100 KM/H AUF AUTOBAHNEN und KRAFTFAHRSTR. GEM. 9. AUSN. VO ZUR STVO".

Informationen zum Betrieb von meinem Anhänger mit 100 km/h in Kombination mit meinem Auto

In der nachfolgenden Tabelle habe ich Informationen zusammengestellt, die ich zum einen aus der "Bestätigung zum Betrieb von Fahrzeugkombinationen bis 100 km/h" entnommen und zum anderen um weitere Informationen ergänzt habe. Die Informationen in der Tabelle beziehen sich speziell auf meinen Autoanhänger in Verbindung mit meinem Auto. Für andere Fahrzeugkombinationen (andere Autos und/oder andere Anhänger) können andere Informationen gelten!

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