Neuen Autoanhänger in der Kfz-Zulassungsstelle anmelden

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Neuen Autoanhänger in der Kfz-Zulassungsstelle anmelden

Donnerstag, 30. April 2009

Ich habe mir im April 2009, bei einem Fachhändler für Autoanhänger, einen neuen Autoanhänger gekauft. Es handelt sich um einen einachsigen, gebremsten Toplader mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.350 kg.

Der Fachhändler hat den Autoanhänger so umgebaut, dass er für den Betrieb mit 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen geeignet ist. Der Umbau wurde, im Auftrag des Fachhändlers, von der DEKRA abgenommen und in einem Dokument bestätigt. Im Rahmen der Abnahme wurde auch eine Ablastung (Reduzierung der Gesamtmasse) des Auto-Anhängers durchgeführt.

Am 30. April 2009 habe ich den Autoanhänger, in der für mich zuständigen Kfz-Zulassungsstelle, angemeldet. Im Rahmen der Anmeldung wurde auch die 100 km/h Fähigkeit vom Autoanhänger und die Ablastung des Auto-Anhängers in die neu erstellte Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen.

Achtung: In diesem Artikel beschreibe ich, wie ich grundsätzlich bei der Anmeldung von meinem neuen Autoanhänger vorgegangen bin. Die Beschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auch keine Allgemeingültigkeit.

Rechtlicher Hinweis: In diesem Artikel erwähnte Marken, Produkt- und Firmennamen können Marken oder Handelsnamen ihrer jeweiligen Eigentümer sein. Verwendete Marken- und Produktnamen sind Handelsmarken, Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen der entsprechenden Inhaber.
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Dokumente die ich vor der Anmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle für den Autoanhänger besaß

In der nachfolgenden Tabelle sind die Dokumente aufgeführt, die ich vor der Anmeldung in der Kfz-Zulassungsstelle für den Autoanhänger vorliegen hatte. Da der Anhänger bisher noch nicht angemeldet gewesen war, lag mir keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vor.

Versicherungsnachweis (Deckungskarte) für den Autoanhänger

Als Vorbereitung für das Autoanhänger Anmelden habe ich eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte) für den Auto-Anhänger beschafft.

Dokumente die ich für das Autoanhänger Anmelden zur Kfz-Zulassungsstelle mitgenommen habe

Um den Autoanhänger anzumelden, habe ich folgende Dokumente mit zur Kfz-Zulassungsstelle genommen.

Autoanhänger anmelden vor Ort in der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle

Um den Autoanhänger anzumelden, habe ich am Donnerstag, den 30.04.2009, die Kfz-Zulassungsstelle in Itzehoe besucht. Dort habe ich zunächst an der Anmeldung mein Anliegen erläutert und die mitgebrachten Dokumente vorgelegt. Die Dokumente wurden überprüft und mir dann wieder ausgehändigt. Weiterhin wurde mir ein Formular ausgehändigt, das ich ausfüllen und unterschreiben sollte, um eine Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren zu geben. Weiterhin bekam ich einen Zettel mit einer Nummer ausgehändigt. Ich sollte warten, bis diese Nummer aufgerufen wird.

Während ich auf den Aufruf meiner Nummer wartete, habe ich die Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren ausgefüllt. Nach einer Wartezeit von ca. 20 Minuten wurde meine Nummer aufgerufen. Ich ging in das im Rahmen des Aufrufs genannte Zimmer. Ich nannte mein Anliegen einer Sachbearbeiterin und übergab ihr die Dokumente. Ich äußerte meinen Wunsch ein bestimmtes Kennzeichen für den Autoanhänger zu erhalten. Die Sachbearbeiterin machte mich darauf aufmerksam, dass für ein Wunschkennzeichen eine zusätzliche Gebühr zu entrichten ist. Das war für mich OK. Ich nannte meinen Kennzeichenwunsch und dieser konnte erfüllt werden. Die Sachbearbeiterin notierte das Kennzeichen auf einen Zettel und versah den Zettel mit einem Stempel. Sie bat mich, das Kennzeichen zu beschaffen und informierte mich, dass ich mit dem Kennzeichen dann wieder direkt zu ihr kommen konnte.

Während die Sachbearbeiterin den Vorgang bearbeitet hat, bin ich mit diesem Zettel zu einer Firma, außerhalb der Zulassungsstelle, gegangen und habe dort ein Kennzeichen anfertigen lassen. Für das Kennzeichen habe ich 11,50 Euro (inkl. gesetzl. MwSt.) bezahlt.

Mit dem Kennzeichen bin ich zurück zur Zulassungsstelle gegangen. Ohne mich erneut anzumelden, bin ich zu der Sachbearbeiterin gegangen. Sie war noch mit der Bearbeitung meines Vorgangs beschäftigt. Das Kennzeichen hat sie mit den entsprechenden Siegeln versehen. Ich musste ein von ihr ausgefülltes Formular unterschreiben und eine Gebühr von insgesamt 48,90 Euro bezahlen.

Neben den von mir mitgebrachten Dokumenten erhielt ich folgende Dinge:

Gebühr für die Autoanhänger Anmeldung

Für das Anmelden vom Autoanhänger habe ich eine Gebühr von insgesamt 48,90 Euro entrichtet. Die Gebühr teilte sich auf in "Zul/Umkennz/Sais./Oldtimer" mit 26,30 Euro, Wunschkennzeichen mit 10,20 Euro, "Änderung/Ersatz/Bescheinigung" mit 10,90 und 100er Plakette mit 1,50 Euro.
Für die Entrichtung der Gebühren habe ich einen Beleg mit dem Namen "Einzahlungsbeleg / Quittung" erhalten. Auf diesem Beleg war der Hinweis zu lesen, dass das Finanzamt und die Versicherung automatisch Bescheid über die Anmeldung/Abmeldung/technische Veränderung am Fahrzeug erhalten.

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