Autogas Anlage nach Autogas Umbau in Fahrzeugpapiere eintragen
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Mittwoch, 11. Juni 2008
Nach dem Einbau der Autogas Anlage (Autogas Umbau) in mein Auto mussten die Eintragungen im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1) und im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 2) berichtigt werden. Auf die Notwendigkeit der Berichtigung wurde auch im Untersuchungsbericht vom TÜV, der nach dem Einbau der Autogas Anlage erstellt wurde, hingewiesen.
Am Donnerstag, den 12.06.2008 habe ich die Autogas Anlage von meinem Auto in die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) eintragen lassen. Die Eintragung der Autogas Anlage erfolgte in der für mich zuständigen Kfz Zulassungsstelle in Itzehoe. Dort musste ich die entsprechenden Dokumente vorlegen, einen Antrag auf Änderung Technikdaten unterschreiben und eine Gebühr entrichten. Im Ergebnis wurde der Fahrzeugschein von meinem Auto gegen einen neuen Fahrzeugschein ausgetauscht und der Fahrzeugbrief von meinem Auto um weitere Informationen ergänzt.
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Für die Eintragung der Autogas Anlage in die Fahrzeugpapiere bin ich persönlich zur Kfz Zulassungsstelle gefahren
Für die Eintragung der Autogas Anlage in die Fahrzeugpapiere bin ich persönlich zur Kfz Zulassungsstelle gefahren. An der dortigen Anmeldung habe ich mein Anliegen, die Eintragung der Autogas Anlage in die Fahrzeugpapiere, mitgeteilt. Ich fragte nach den notwendigen Unterlagen und legte diese der Mitarbeiterin an der Anmeldung vor. Die Unterlagen wurden von der Mitarbeiterin einer kurzen Prüfung unterzogen und zu einem Stapel zusammengelegt. Ich bekam einen Zettel mit einer Nummer überreicht. Nach ungefähr 10 Minuten Wartezeit wurde die, auf dem Zettel aufgedruckte Nummer, an einem im Warteraum angebrachten Display angezeigt. Zusätzlich wurde auf dem Display ein Hinweis auf eine Raumnummer gegeben. Ich ging in den Raum mit der ausgewiesenen Raumnummer. Dort erläuterte ich mein Anliegen, die Autogas Anlage in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen, einer weiteren Mitarbeiterin der Kfz Zulassungsstelle. Diese Mitarbeiterin hat dann die entsprechenden Änderungen der Fahrzeugpapiere durchgeführt. Ich musste einen Antrag auf Änderung Technikdaten unterschreiben und die Gebühren in Höhe von 11,40 Euro bezahlen.
Im Rahmen der Eintragung der Autogas Anlage wurde der Fahrzeugschein ausgetauscht und der Fahrzeugbrief handschriftlich ergänzt
Im Rahmen der Eintragung der Autogas Anlage wurde der bisherige Fahrzeugschen einbehalten und ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt. Im neuen Fahrzeugschein waren jetzt unter Punkt 22, Bemerkungen und Ausnahmen, die Daten zur Autogas Anlage ergänzt worden. Unter Punkt 14, Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse, war jetzt EURO 3 eingetragen. Unter Punkt P.3, Kraftstoffart oder Energiequelle, war jetzt BENZIN/FLÜSSIGGAS eingetragen. Die genannten Daten der Autogas Anlage wurden aus dem "Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung" übernommen.
Der Fahrzeugbrief wurde handschriftlich ergänzt. Im Fahrzeugbrief wurde unter Punkt P.3, Kraftstoffart oder Energiequelle, zusätzlich zu Benzin die Kraftstoffart Flüssiggas eingetragen. Weitere Ergänzungen wurden im Fahrzeugbrief nicht vorgenommen. Die handschriftliche Ergänzung im Fahrzeugbrief wurde mit Stempel und Unterschrift bestätigt.
Dokumente die ich für die Eintragung der Autogas Anlage bei der Kfz Zulassungsstelle vorgelegt habe
Die folgenden Dokumente habe ich für die Eintragung der Autogas Anlage in der Kfz Zulassungsstelle vorgelegt:
- Ein Untersuchungsbericht vom TÜV. Es wurde eine Prüf. Gem. §19.2 StVZO umfangr. durchgeführt. Das Ergebnis war ohne erkennbare Mängel.
- Ein Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung (§ 19 Abs. 2 StVZO) über die amtliche Prüfung eines Fahrzeugs. Dieses Gutachten ist Bestandteil des oben genannten Untersuchungsberichts.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
Durch den Einbau der Autogas Anlage in mein Auto hat sich die zu zahlende Kfz-Steuer nicht verändert
Unter Punkt 14, Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse, hat sich der Eintrag im Fahrzeugschein von D3 auf EURO 3 verändert. Diese Veränderung hat jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der von mir zu zahlenden Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuer für mein Auto beträgt weiterhin 6,75 Euro / 100ccm3. Ich muss demnach 20 * 6,75 = 135,- Euro im Jahr an Kfz-Steuer zahlen.
Gebühren für die Eintragung der Autogas Anlage in die Fahrzeugpapiere
Im Rahmen der Eintragung der Autogas Anlage musste ich einen Antrag auf Änderung Technikdaten unterschreiben. Es wurden Gebühren von insgesamt 11,40 Euro erhoben. Die Gebühren teilten sich auf in 0,50 Euro für "KBA Änderung v. Unterlagen" und 10,90 Euro für "Änderung/Ersatz/Bescheinigung".
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