Grundsteuer B Erhöhung durch Hebesatz Anpassung
Grundsteuer B Erhöhung durch Hebesatz Anpassung
Montag, 15. Februar 2010
Mitte Januar 2010 habe ich, von der für mich zuständigen Amtsverwaltung, einen neuen Abgabenbescheid erhalten. Auf diesem Bescheid sind die von mir zu zahlende Grundsteuer B und die Kanalgebühr aufgeführt.
Dem Abgabenbescheid konnte ich entnehmen, dass ich für das Jahr 2010 eine Grundsteuer in Höhe von 345,81 Euro zu zahlen habe. Als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist auf dem Abgabenbescheid der Messbetrag von 115,27 Euro multipliziert mit dem Hebesatz von 300 v.H. angegeben.
Ich habe den aktuellen Abgabenbescheid mit dem Abgabenbescheid aus dem Jahr 2009 verglichen. Ich habe festgestellt, dass die von mir zu zahlende Grundsteuer von 299,70 Euro im Jahr 2009 auf 345,81 Euro im Jahr 2010 erhöht wurde.
Der Grund für die höhere Grundsteuer liegt in der Anhebung vom Grundsteuer Hebesatz. Der Hebesatz wurde von der Gemeinde Looft zum 01.01.2010 erhöht. Bisher betrug der Hebesatz 260%. Ab dem 01.01.2010 beträgt der Hebesatz 300%.
Dass entspricht immerhin einer Erhöhung um 15,39%!
Achtung: Dieser Artikel stellt keine Beratung und auch keine Rechtsberatung zur Berechnung der Grundsteuer da! Ich gebe lediglich Informationen über die von mir, für unser Haus, zu zahlende Grundsteuer.
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Die zu zahlende Grundsteuer für unser Haus
In der nachfolgenden Tabelle habe ich die von mir zu zahlende Grundsteuer für die Jahre von 1994 bis 2010 aufgelistet.
Bemerkungen zur Grundsteuer Tabelle
In 2001 wurde der Hebesatz von 240 % auf 260 % erhöht. Das entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer um 8,33 %.
Bis zum 31.12.2009 lag der Hebesatz bei 260 %.
Zum 01.01.2010 wurde der Hebesatz von 260% auf 300 % erhöht. Das entspricht einer Erhöhung der Grundsteuer um 15,39%!
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