Schornsteinfegergebühren (Kosten für Schornsteinfegerarbeiten)

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Schornsteinfegergebühren (Kosten für Schornsteinfegerarbeiten)

Mittwoch, 28. Januar 2009
Freitag, 01. Januar 2010

In unserem Haus ist eine mit Erdgas betriebene zentrale Heizungsanlage installiert. Weiterhin sind zwei Kaminöfen installiert, die beide an demselben Schornstein angeschlossen sind. Die Schornstein-Reinigung (Kehrung des Schornsteins) erfolgt zweimal im Jahr durch den Schornsteinfeger. Die Überprüfung der Abgasanlage des Brennwertgerätes und die Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung erfolgen einmal alle zwei Jahre, ebenfalls durch den Schornsteinfeger.

Für die Schornsteinfegerarbeiten sind von uns Gebühren zu zahlen. Diese Schornsteinfegergebühren werden uns, einmal im Jahr, vom Bez.-Schornsteinfegermeister in Rechnung gestellt. Die Kosten (Schornsteinfegergebühren) für Schornsteinfeger-Arbeiten sind aus unserer Sicht Nebenkosten für unser Haus.

Die uns in Rechnung gestellten Schornsteinfegergebühren für Schornsteinfegerarbeiten

In der nachfolgenden Tabelle habe ich die Schornsteinfegergebühren aufgeführt, die uns in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 vom Bezirks-Schornsteinfegermeister in Rechnung gestellt worden sind. Die Schornsteinfegergebühren für 2010 sind unter Schornsteinfegergebühren 2010 zu finden.

Der jährliche Gesamtbetrag setzt sich aus mehreren Schornsteinfegergebühren (Gebühren) zusammen. Die einzelnen Schornsteinfegergebühren sind in der Tabelle mit Nettopreisen angegeben. Der Gesamtbetrag beinhaltet die Mehrwertsteuer. Die Überprüfung und die Abgaswegeprüfung unserer Brennwert Gasheizung erfolgen nur alle zwei Jahre, deshalb wurden sie nur alle zwei Jahre in Rechnung gestellt.

Schornsteinfegergebühren-2004-2009

Die Schornstein-Reinigung erfolgt zweimal im Jahr

Die Schornstein-Reinigung wird zweimal im Jahr vom Schornsteinfeger durchgeführt. Der Schornsteinfeger meldet sich dazu normalerweise einige Tage vorher schriftlich an. Bei der Anmeldung schlägt er einen Termin mit Datum und Uhrzeit vor. Im Verhinderungsfall besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Die Abgaswege-Überprüfung vom Gas-Brennwertgerät erfolgt einmal alle zwei Jahre

Die Abgaswege-Überprüfung unseres Gas-Brennwertgeräts erfolgt einmal alle zwei Jahre. Auch dazu meldet sich der Schornsteinfeger vorher schriftlich an. Als Ergebnis der Abgaswege-Überprüfung haben wir jeweils eine "Bescheinigung über die Abgaswegüberprüfung" erhalten. Bisher haben die Abgaswegeüberprüfungen keine Beanstandungen ergeben. Schornsteinfegergebühren für die Abgaswege-Überprüfung vom Gas-Brennwertgerät fallen nur jedes zweite Jahr an.

Rechnung für Schornsteinfegergebühren (Schornsteinfegerarbeiten) steuerlich absetzbar

Auf der Rechnung für die Schornsteinfegergebühren (Schornsteinfegerarbeiten) für das Jahr 2007 und 2008 ist ein Hinweis aufgedruckt: "Diese Rechnung ist nach Paragraph 35a, Abs. 2, Satz 2 EStG steuerlich absetzbar."

Auf der Rechnung für die Schornsteinfegergebühren für das Jahr 2009 ist ein Hinweis aufgedruckt: "Diese Rechnung beinhaltet abzugsfähige Kosten in Höhe von 51,08 EUR zzgl. 19,00% Mehrwertsteuer (9,71 EUR) = 60,79 EUR. Der anrechenbare Steuerbonus nach Paragraph 35a EstG (20% von 60,79 EUR, höchstens jedoch 1.200,00 EUR) beträgt 12,16 EUR.

Kommentare zu Schornsteinfegergebühren

Ein Besucher schrieb am 21.03.2015:
Guten Tag, ich habe eine Frage: Seit vielen Jahren zahle ich Fegekosten für den Schornsteinfeger über die Betriebskosten, obwohl ich über Nachtstromheizung in allen Räumen verfüge. Einige Mieter im meinem Haus verfügen über Gasheizung, drei Mieter über Nachtstromheizung.
Müssen wir Mieter mit Nachtstromheizung auch die Fegekosten mittragen?
Herzlichen Dank für eine Antwort!

Ein Besucher schrieb am 06.03.2014:
Ich habe einen Schwedenofen durch einen kleinen Speicher-Kachelofen ersetzen lassen.
In der Rechnung für die Abnahme sind folgende Posten aufgeführt:

  • Überprüfung des Feuchtegehalts fester Brennstoffe
  • Beratung für das Heizen mit Festbrennstoffen

Ich habe die ganzen Jahre schon geheizt und wollte weder das eine noch das andere.
Muss ich das bezahlen?

Ein Besucher schrieb am 14.12.2013:
Schornsteinfegerkosten-Emissionsmessung: Der Schornsteinfeger verlangte für die Emissionsmessung über 150. Ist das gerechtfertigt? Wir haben seit 3 Jahren eine neue Pelletsheizung.

Ein Besucher schrieb am 14.03.2011:
Wir betreiben eine Gasheizung seit 1994 zu unserer Zufriedenheit. Die Überprüfung durch den Schornsteinfeger erfolgt jährlich, (Abgasmessung CO-Wert und Überprüfung der Abgaswege.) des Weiteren wird die Anlage jährlich von der Fachfirma gewartet. Hierzu werden alle relevanten Werte gemessen, einschließlich CO-Werte. Die Wartung erfolgt in der Regel 2 Monate vor der Schornsteinfegerprüfung. Da diese Arbeiten für uns als Rentner sehr kostenaufwendig sind. Könnte man doch eine Messung entfallen lassen, zumal sich über die genannten Jahre keine erkennbaren Änderungen oder Komplikationen ergeben haben. Warum kommt man den Kunden diesbezüglich nicht entgegen. Ein Sicherheitsrisiko besteht dadurch nicht. Wir empfinden es als unnötigen Aufwand, oder haben die Verdienstinteressen der Schornsteinfeger hier das Sagen? Hier müsste der Gesetzgeber handeln. Das Prüfprotokoll vom Fachbetrieb müsste natürlich vorgelegt werden.

Ein Besucher schrieb am 21.01.2011:
Hallo! Wollten uns einen Holzofen anschaffen und haben uns bei unserem Schonsteinfeger über die Abnahmekosten informiert, er sagte uns es würde einmalig 150 Euro an Schornsteinfegergebühren kosten, ein Kumpel von mir (18km entfernt) hat sich auch einen Holzofen angeschafft, bei seinem Schornsteinfeger hat die Abnahme 50 Euro Schornsteinfegergebühren gekostet, warum?

Ein Besucher schrieb am 29.11.2010:
Hallo Leute, habe mal 2 Fragen, muss ich meinen Schornstein an denen ein Kamin angeschlossen ist und nur an den Winterwochenenden und ausschließlich mit Holz gefeuert wird jedes Jahr kehren lassen? Gehört das Ofenrohr vom Kamin bis zum Schornstein mit zur Dienstleistung des Schornsteinfegers oder kann er diese Leistung gesondert in Rechnung stellen. Besten Dank im Voraus

Ein Besucher schrieb am 29.11.2010:
Bei mir wurde vor ein paar Tagen im Einfamilienhaus eine Abgasmessung an der Heizanlage vorgenommen. Habe dann im Anschluss daran eine Rechnung bekommen, wo auch Schornsteinfegergebühren aufgeführt sind. Der Schornstein ist nicht gereinigt worden, weil die Abgasmessung in meinem Beisein erfolgte. Kann ich jetzt denn die Zahlung Kürzen und nur die Schornsteinfegergebühren für die Messung überweisen?

Ein Besucher schrieb am 16.11.2010:
Ich habe ein kleines, altes Einfamilienhaus. Ausgestattet mit Ofenheizung + Speicherheizung. Also mit festen Brennstoffen beheizbar. Im vergangenen Jahr 2009 habe ich zweimal im Jahr 19,97 Euro an Schornsteinfegergebühren bezahlt, in den Vorjahren 18,50 Euro. Dieses Jahr verlangt der Bezirksschornsteinfegermeister je 24,50 Euro Schornsteinfegergebühren und dazu noch einmal in 3 Jahren 41,83 Euro Feuerstättenschau. Ist das überhaupt zulässig? Vielen Dank

Ein Besucher schrieb am 25.10.2010:
Habe ein kleines Einfamilienhaus. Ausgestattet mit einer Forsterheizung. Also mit festen Brennstoffen beheizbar. Die vergangenen Jahre habe ich drei mal im Jahr 17,50 Euro an Schornsteinfegergebühren bezahlt. Dieses Jahr verlangt der Bezirksschornsteinfegermeister drei mal 25,50 Euro an Schornsteinfegergebühren und dazu noch eimal im Jahr 13,24 Euro Feuerstättenschau. Ich frage Sie ist das überhaupt rechtens? Vielen Dank im voraus.

Ein Besucher schrieb am 24.10.2010:
Hallo Leute! In welchen Abstand darf der Schornsteinfeger seine Messungen an meiner Gasheizung durchführen,1x mal Jahr oder nur jedes zweite Jahr. Danke für die Mithilfe

Tarrega schrieb am 21.08.2010:
Wer bei den Schornsteinfegergebühren sparen will, muss nur die richtigen Ideen haben...

Ein Besucher schrieb am 13.07.2010:
Zitat Besucher v. 09.07.10: \"Wenn dort jemand den Erfindungsreichtum des BSM bei der Gebührengestaltung nicht teilt, kommt er damit beim Kunden nicht durch, falls dieser nicht zahlen will.\"

Würde dies heißen, wenn der Kunde statt z.B. 90% Erhöhung nur den alten Preis, ggf. 5% Aufschlag bezahlt, kann der Feger nichts dagegen machen?

Ein Besucher schrieb am 11.07.2010:
Ich habe an einem Schornsteinzug ausschließlich einen Kaminofen angeschlossen. Bis Ende 2009 habe ich für die Schornsteinreinigung pro Quartal 13,72 EUR Schornsteinfegergebühren bezahlt. Seit Anfang 2010 kostet die Reinigung fast 26 EUR Schornsteinfegergebühren, also bald 100% Teuerung. Angeblich hätte das Wirtschaftsministerium dies so beschlossen. Da haben also nicht nur die Hoteliers eine sehr gute Lobby in Berlin.

Ein Besucher schrieb am 09.07.2010:
Es ist schon erstaunlich was diese doch eigentlich einheitliche Gebührenordnung für ein Schwachsinn ist. In meinem Kehrbezirk sind die Schornsteinfegergebühren jedenfalls größtenteils gesunken. Jeder Schornsteinfeger ist nur so stark, wie die Behörde dahinter. Wenn dort jemand den Erfindungsreichtum des BSM bei der Gebührengestaltung der Schornsteinfegergebühren nicht teilt, kommt er damit beim Kunden nicht durch, falls dieser nicht zahlen will. Eigentlich kann Einem Keiner sagen, wie es denn nun wirklich richtig ist, da diese Gebührenordnung alleine unter 5. im Gebührenteil schon so viel Spielraum zuläßt, dass man locker seine Gebührenrechnung verdoppeln könnte. Aber wehe es kommt 2013, hoffentlich orientiert sich der Kunde um. Aber wohin? Ist der neue Schwarze Mann auch so zuverlässig, wie mein bisheriger Schorni, wie lange bleibt der preiswert? Fragen über Fragen.

Ein Besucher schrieb am 23.06.2010:
Wir haben Festbrennstoffe und deswegen fegt er 3 mal im Jahr. Die Schornsteinfegergebühren sind innerhalb eines Jahres, bei gleicher Arbeit von 62,38 Euro auf 112,13 Euro angestiegen. Ob das so seine Richtigkeit hat?

Ein Besucher schrieb am 02.06.2010:
Unsere Schornsteinfegerrechnung von 2010 liegt gegenüber dem Vergleichsjahr 2008 um 40% höher und ich befürchte, dass ist nach der neuen Gebührenordnung, wenn auch unverschämt und ärgerlich, dennoch rechtens (gute Lobby-Arbeit). Vllt. bringt die Auflösung des Monopols in 2013 Wettbewerb und Kostenreduktion.

Ein Besucher schrieb am 18.02.2010:
In unserem Haus reinigt der Schornsteinfeger zweimal jährlich den Kamin. Zur Emissionsmessung kommt er noch einmal vorbei. Somit entstehen 3 x Fahrtkosten in Höhe von je 8,20 EUR netto = 29,27 EUR brutto.
Der Weg von der Firma zu uns beträgt 3 Km. Bei jeder Fahrt werden mehrere Kunden angefahren. Somit zahlt jeder Kunde mehrmals den gleichen Weg. Ist das korrekt ?

Ein Besucher schrieb am 05.02.2010:
Wir haben letzes Jahr 39 Euro an Schornsteinfegergebühren bezahlen müssen. Und dieses Jahr war die Rechnung der Schornsteinfegergebühren auf 53 Euro und das nur für die Emissionsmessungen einer Gasterme. Ist das richtig.

Ein Besucher schrieb am 22.01.2010:
In meiner Rechnung für 2010 mußte ich die beträchtliche Steigerung der Gesamtsumme der Schornsteinfegergebühren um 23,22% gegenüber 2009 feststellen. Mich würde interessieren ob auch Angestellte dieses Betriebes analoge Erhöhungen in ihrer Lohntüte feststellen.

Ein Besucher schrieb am 18.01.2010:
Hallo, wir haben eine Kohleheizung, weil ich fast 27 Jahre Bergmann war. Bei uns wurde 3 mal im Jahr der Kamin gefegt was mit je ca.10 Minuten Aufwand verbunden war. Die Schornsteinfegergebühren hierfür betrugen in 2009 je 20,48 Euro. Ab 2010 musste ich 32,93 Euro an Schornsteinfegergebühren bezahlen. Womit ist diese enorme Preissteigerung zu rechtfertigen.

Ein Besucher schrieb am 18.10.2009:
Ich habe einen Kachelofen, der längere Zeit nicht mehr in Betrieb genommen wurde. Ich würde ihn aber gerne wieder in Betrieb nehmen und jetzt wollt ich von ihnen Wissen was so eine Schornsteinreinigung kostet.

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