Schornsteinfegergebühren (Kosten für Schornsteinfegerarbeiten)

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Schornsteinfegergebühren (Kosten für Schornsteinfegerarbeiten)

Mittwoch, 28. Januar 2009
Freitag, 01. Januar 2010

In unserem Haus ist eine mit Erdgas betriebene zentrale Heizungsanlage installiert. Weiterhin sind zwei Kaminöfen installiert, die beide an demselben Schornstein angeschlossen sind. Die Schornstein-Reinigung (Kehrung des Schornsteins) erfolgt zweimal im Jahr durch den Schornsteinfeger. Die Überprüfung der Abgasanlage des Brennwertgerätes und die Abgaswegüberprüfung mit CO-Messung erfolgen einmal alle zwei Jahre, ebenfalls durch den Schornsteinfeger.

Für die Schornsteinfegerarbeiten sind von uns Gebühren zu zahlen. Diese Schornsteinfegergebühren werden uns, einmal im Jahr, vom Bez.-Schornsteinfegermeister in Rechnung gestellt. Die Kosten (Schornsteinfegergebühren) für Schornsteinfeger-Arbeiten sind aus unserer Sicht Nebenkosten für unser Haus.

Die uns in Rechnung gestellten Schornsteinfegergebühren für Schornsteinfegerarbeiten

In der nachfolgenden Tabelle habe ich die Schornsteinfegergebühren aufgeführt, die uns in den Jahren 2004, 2005, 2006, 2007, 2008 und 2009 vom Bezirks-Schornsteinfegermeister in Rechnung gestellt worden sind. Die Schornsteinfegergebühren für 2010 sind unter Schornsteinfegergebühren 2010 zu finden.

Der jährliche Gesamtbetrag setzt sich aus mehreren Schornsteinfegergebühren (Gebühren) zusammen. Die einzelnen Schornsteinfegergebühren sind in der Tabelle mit Nettopreisen angegeben. Der Gesamtbetrag beinhaltet die Mehrwertsteuer. Die Überprüfung und die Abgaswegeprüfung unserer Brennwert Gasheizung erfolgen nur alle zwei Jahre, deshalb wurden sie nur alle zwei Jahre in Rechnung gestellt.

Schornsteinfegergebühren-2004-2009

Die Schornstein-Reinigung erfolgt zweimal im Jahr

Die Schornstein-Reinigung wird zweimal im Jahr vom Schornsteinfeger durchgeführt. Der Schornsteinfeger meldet sich dazu normalerweise einige Tage vorher schriftlich an. Bei der Anmeldung schlägt er einen Termin mit Datum und Uhrzeit vor. Im Verhinderungsfall besteht die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren.

Die Abgaswege-Überprüfung vom Gas-Brennwertgerät erfolgt einmal alle zwei Jahre

Die Abgaswege-Überprüfung unseres Gas-Brennwertgeräts erfolgt einmal alle zwei Jahre. Auch dazu meldet sich der Schornsteinfeger vorher schriftlich an. Als Ergebnis der Abgaswege-Überprüfung haben wir jeweils eine "Bescheinigung über die Abgaswegüberprüfung" erhalten. Bisher haben die Abgaswegeüberprüfungen keine Beanstandungen ergeben. Schornsteinfegergebühren für die Abgaswege-Überprüfung vom Gas-Brennwertgerät fallen nur jedes zweite Jahr an.

Rechnung für Schornsteinfegergebühren (Schornsteinfegerarbeiten) steuerlich absetzbar

Auf der Rechnung für die Schornsteinfegergebühren (Schornsteinfegerarbeiten) für das Jahr 2007 und 2008 ist ein Hinweis aufgedruckt: "Diese Rechnung ist nach Paragraph 35a, Abs. 2, Satz 2 EStG steuerlich absetzbar."

Auf der Rechnung für die Schornsteinfegergebühren für das Jahr 2009 ist ein Hinweis aufgedruckt: "Diese Rechnung beinhaltet abzugsfähige Kosten in Höhe von 51,08 EUR zzgl. 19,00% Mehrwertsteuer (9,71 EUR) = 60,79 EUR. Der anrechenbare Steuerbonus nach Paragraph 35a EstG (20% von 60,79 EUR, höchstens jedoch 1.200,00 EUR) beträgt 12,16 EUR.

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