Steuersatz reduzieren

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Durch den Einbau eines Nachrüstabgasreinigungssystems (elektronischer Startregler nach Euro 2) in mein Auto konnte die Einhaltung der Abgasnorm Euro 2 erreicht, und damit der Steuersatz reduziert, werden. Dadurch wurde die, für mein Auto zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer, von 302,- € auf 147,- € pro Jahr, reduziert. Der Einbau in mein Auto erfolgte bereits im März 2005.

Der Steuersatz für mein Auto würde ohne den nachträglichen Einbau eines Abgasreinigungssystems, seit dem 01.01.2005, 15,13 EURO je angefangene 100 cm³, betragen. Nach dem Einbau des Abgasreinigungssystems beträgt der Steuersatz nur noch 7,36 EURO je angefangene 100 cm³. Das ergibt eine Ersparnis pro Jahr von 155,- EURO.

Das Abgasreinigungssystem wurde in mein Auto, entsprechend den Herstellervorschriften, eingebaut und getestet.

Das Abgasreinigungssystem wurde beim zuständigen Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dazu musste ich folgende Unterlagen dort vorlegen: Kfz-Brief, Kfz-Schein, ABE des Abgasreinigungssystems, den ausgefüllten Steueränderungsantrag, mit der Bestätigung des Einbaus nach Herstellerangaben und der Funktionsprüfung des Katalysators, durch eine entsprechende AU-Werkstatt.

Mit der Vorlage der Unterlagen hat die Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere für mein Auto geändert und das Finanzamt informiert.

Vom Finanzamt habe ich dann einen neuen Steuerbescheid für mein Auto, mit einem niedrigeren Steuersatz, bekommen.

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