Erhebliche Grundsteuererhöhung 2011 durch Hebesatz Anpassung
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Erhebliche Grundsteuererhöhung 2011 durch Hebesatz Anpassung
Montag, 17. Januar 2011
Am 17. Januar 2011 habe ich, von der zuständigen Amtsverwaltung, einen neuen Abgabenbescheid erhalten. Auf diesem Bescheid ist auch die von mir zu zahlende Grundsteuer B für den Zeitraum von 01.01.11 bis 31.12.11 aufgeführt.
Dem Abgabenbescheid konnte ich entnehmen, dass ich für das Jahr 2011 eine Grundsteuer in Höhe von 426,50 Euro zu zahlen habe. Als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer ist auf dem Abgabenbescheid der Messbetrag von 115,27 Euro multipliziert mit dem Hebesatz von 370 v.H. angegeben.
Ich habe den aktuellen Abgabenbescheid mit dem Abgabenbescheid aus dem Jahr 2010 verglichen. Ich habe festgestellt, dass es sich um eine erhebliche Grundsteuererhöhung handelt. Für das Jahr 2010 habe ich eine Grundsteuer von 345,81 Euro gezahlt. Für das Jahr 2011 soll ich eine Grundsteuer 426,50 Euro zahlen.
Somit hat sich die Grundsteuer um 80,69 Euro erhöht. Das entspricht einer Grundsteuererhöhung von 23,33%!
Die Grundsteuererhöhung ergibt sich aus der Hebesatz Anhebung. Der Grundsteuer Hebesatz wurde von der Gemeinde Looft zum 01.01.2011 erhöht. Bisher betrug der Hebesatz 300%. Ab dem 01.01.2011 beträgt der Hebesatz 370%.
Achtung: Dieser Artikel stellt keine Beratung und auch keine Rechtsberatung zur Berechnung der Grundsteuer da! Ich gebe lediglich Informationen über die von mir für unser Haus zu zahlende Grundsteuer.
Spezifischer Zusatzhinweis:Die in diesem Artikel aufgeführten Berechnungen, Tabellen und Prozentwerte basieren auf den realen Abgabenbescheiden meines eigenen Wohnhauses und dienen einer rein privaten, langfristigen Dokumentation. Diese Zahlen dienen der statistischen Übersicht und persönlichen Wirtschaftlichkeitsanalyse. Sie stellen ausdrücklich keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
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Bemerkungen zur Hebesatz und Grundsteuer Tabelle
Im Jahr 2001 wurde der Hebesatz von 240 % auf 260 % erhöht. Das entspricht einer Grundsteuererhöhung um 8,33 %.
Bis zum 31.12.2009 lag der Hebesatz bei 260 %.
Zum 01.01.2010 wurde der Hebesatz von 260% auf 300 % erhöht. Das entspricht einer Grundsteuererhöhung um 15,39%!
Zum 01.01.2011 wurde der Hebesatz von 300% auf 370 % erhöht. Das entspricht einer Grundsteuererhöhung um 23,33%!
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